Der Justizvollzug in Deutscher Gebärdensprache

Justizvollzug im Land Berlin

Video zu den Inhalten des Webauftritts

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Video-Inhalt zum Nachlesen: Justizvollzug im Land Berlin

Der Justizvollzug im Land Berlin ist zuständig für die Vollziehung von Untersuchungshaft, die Vollstreckung von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen, Zivilhaft, Jugendstrafen und Jugendarrest. Ebenso führt er die Unterbringung von Personen in der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung durch.

Anstalten

In den Justizvollzugsanstalten warten Untersuchungsgefangene auf den Beginn ihres Prozesses und bereits verurteilte Täter und Täterinnen verbüßen hier ihre Strafe. Für den Vollzug der verschiedenen Haftarten, des Arrestes und der Sicherungsverwahrung gibt es in Berlin insgesamt 6 Justizvollzugsanstalten, eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt. Sie verteilen sich auf insgesamt 11 Standorte im Stadtgebiet und einen Standort im Land Brandenburg – auf Berliner Stadtgebiet.

Kernaufgaben

Mit Strafgefangenen wird nach der Aufnahme in eine Haftanstalt ein Diagnostikverfahren durchgeführt, damit im Anschluss in einem Vollzugs- und Eingliederungsplan die Strafzeit sinnvoll geplant werden kann. Im Laufe des Vollzugs sollen die Gefangenen je nach individuellem Bedarf die Angebote erhalten, die für eine Resozialisierung erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise sozialtherapeutische Behandlung, Vermittlung von Qualifizierung und Bildung, Arbeit und Beschäftigungsmaßnahmen, Straftataufarbeitung aber auch strukturierte Freizeitangebote. Alle Maßnahmen haben letztendlich das Ziel, auf ein selbstbestimmtes, sozialverträgliches und straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten.

Lockerungen

Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels wie zum Beispiel Begleitausgang, unbegleiteter Ausgang, Langzeitausgang und Freigang, spielen insbesondere bei Straftätern, die längere Freiheitsstrafen verbüßen, eine wichtige Rolle. So geht der Anschluss an Entwicklungen außerhalb des Justizvollzuges nicht verloren.

Personal

Im Justizvollzug mit seinen vielen verschiedenen Berufsgruppen bieten sich zahlreiche Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten beispielsweise als Beamtin oder Beamter im allgemeinen Justizvollzugsdienst, in der Sozialarbeit, im Werkdienst, im psychologischen Dienst, im pädagogischen Dienst, im ärztlichen Dienst, in der Krankenpflege sowie der Verwaltung. Auf dem Berliner Karriereportal werden die aktuellen Stellenanzeigen veröffentlicht.

Kooperationen

Die vielfältigen Aufgaben des Justizvollzugs kann auch noch so qualifiziertes Personal nicht allein bewältigen. Deshalb bedient sich der Justizvollzug verschiedener Kooperationspartnerinnen und -partner und erhält dadurch die nötigen Kompetenzen von außerhalb. Träger der freien Wohlfahrtspflege als Beispiel sind eine wichtige Verbindung zum Leben „draußen“ und können die Gefangenen auch nach der Haftentlassung weiter betreuen.

Informationen

Über Zahlen und Fakten aus dem Vollzug, die geltenden Rechtsgrundlagen, Pressemitteilungen und Antworten auf Schriftliche Anfragen der Abgeordneten aktualisieren und erweitern wir regelmäßig unser Informationsangebot auf unseren Webseiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Video mit der Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 21.05.2024 überarbeitet.

Bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:
Sabine Pörschke
E-Mail: sabine.poerschke@senjustv.berlin.de
Telefon: (030) 9013-3421

Video-Inhalt zum Nachlesen: Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Hinweis

Im Video wird ein veralteter Link genannt. Der Link in der Fußzeile heißt nicht mehr „Digitale Barrierefreiheit“, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?

Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular auf der Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“ oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle. Die Daten finden Sie unter dem Barrierefreiheitsmenü oben rechts auf dem Webauftritt.

Hinweis

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Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Navigation auf der Internetseite des Berliner Justizvollzugs

Video mit einer Erklärung zur Navigation auf der Internetseite

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Video-Inhalt zum Nachlesen: Navigation auf der Internetseite

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Berliner Justizvollzugs.

In diesem Gebärdensprachvideo erklären wir Ihnen, welche Inhalte Sie auf dieser Seite finden und wie sie aufgebaut ist.

Ganz oben rechts sehen Sie den Schriftzug der Stadt Berlin mit dazu gehörigem Logo. Mit einem Klick darauf gelangen Sie auf die Seite “berlin.de”, dem offiziellen Hauptstadtportal.

Darunter sehen Sie den Schriftzug “Berliner Justizvollzug”. Mit einem Klick darauf gelangen Sie zur Startseite des Berliner Justizvollzugs.

Rechts daneben sehen Sie das Hauptmenü.

Unter “Anstalten” erhalten Sie eine Übersicht und Informationen zu den Justizvollzugsanstalten in Berlin.
Unter “Auftrag” erfahren Sie, was der genaue Auftrag von Gefängnissen ist. der Menüpunkt “Personal” informiert Sie über das Personal, das im Justizvollzug arbeitet. Sie gelangen hier auch zu den aktuellen Stellenangeboten. Unter “Betroffene” finden Sie Hinweise zur Inhaftierung sowohl für Personen, die eine Haft antreten müssen, als auch für deren Angehörige. Der Menüpunkt “Partner” informiert Sie über die Partner des Justizvollzugs, beispielsweise über die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit oder über die Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Justiz – also Gerichts- und Bewährungshilfe. Sie erhalten hier aber auch Informationen dazu, wie Sie sich ehrenamtlich bei den Berliner Justizvollzugsanstalten engagieren können.

Unter “Service” finden Sie unter anderem anderem Informationen zur Zentralen Auskunftsstelle, wo Privatpersonen und öffentliche Stellen Auskünfte über Gefangene erhalten, sofern der Datenschutz dies zulässt. Außerdem finden Sie unter diesem Menüpunkt beispielsweise auch Gesetze und Verwaltungsvorschriften, den Vollstreckungsplan, den Newsletter, Pressemitteilungen und Broschüren.

Neben der Hauptnavigation sehen Sie den Button “Barrierefreiheit”. Mit einem Klick darauf öffnet sich ein Pop-Up. Hier können Sie Gebärdensprachvideos und Texte in Leichter Sprache auswählen oder sich generell zur Barrierefreiheit auf dieser Seite informieren.

In der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit werden alle Inhalte der Webseite aufgelistet, die (noch) nicht barrierefrei sind.

Über die Feedbackoption kann man sich an eine Ansprechperson innerhalb der Behörde wenden, um weitere Barrieren zu melden. Wenn die Behörde keine Abhilfe schafft, kann man die Landesbeauftragte als zentrale Anlaufstelle über den Link am Ende der Barrierefreiheitserklärung kontaktieren.

Es folgt die Suchfunktion, die sich ebenso als Pop-Up öffnet und mit einem Klick auf das “X” oben rechts wieder schließen lässt.

Die drei Striche ganz rechts verbergen das Menü. Hier sind noch einmal alle Hauptmenüpunkte aufgelistet.

Im Verlauf der Seite finden Sie einige wichtige Menüpunkte als Direkteinstieg, außerdem finden Sie die Adresse der Senatsverwaltung mit hinterlegten Infos.

Weiter unten, grau unterlegt, befindet sich das Impressum, ein Kontaktformular, Informationen zum Datenschutz und zur Digitalen Barrierefreiheit. Mit einem Klick auf den Pfeil rechts mit der Beschriftung “Zum Seitenanfang” gelangen Sie an den Anfang der Seite zurück.

Es folgt, dunkel unterlegt, ein Bereich der Stadt Berlin mit vielen wichtigen Themenbereichen wie Behörden, Politik und Verwaltung oder Aktuelles.

Wir hoffen, dass Sie sich nun gut auf der Seite zurechtfinden.