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Der Gesetzgeber hat eine Grundlage für die Berücksichtigung von trans*, inter* und nicht-binären Personen in Haft geschaffen.
Wir, die Mitarbeitenden des Berliner Justizvollzuges, sind dafür verantwortlich, die individuellen Bedürfnisse aller inhaftierten Personen im Rahmen der Möglichkeiten eines zeitgemäßen Justizvollzuges und der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.