Wenn die Täterin oder der Täter in einer Berliner Justizvollzugsanstalt inhaftiert ist, können Sie Auskünfte über die Person erhalten. Dazu müssen Sie entweder als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren aufgetreten sein oder Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen.
Auskünfte an Verletzte einer Straftat
Bild: strixcode - Fotolia.com
Sind Sie Verletzte oder Verletzter einer Straftat? Oder ist eine Person, für die Sie erziehungsberechtigt sind Betroffene oder Betroffener einer Straftat?
So legen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft dar:
Schriftlicher Antrag auf Auskunft
-
1. Als Briefpost an folgende Anschrift:
Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges
Alt-Moabit 12a
10559 Berlin -
2. Als Dateianhang zu einer E-Mail:
Scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein und mailen ihn an: auskunft@zast-justizvollzug.berlin.de
-
3. Per Fax an folgende Nummer:
(030) 9014-5666
Sie können folgende Informationen erfragen:
Beachten Sie bitte folgende Hinweise, bevor Sie Ihre Anfrage stellen:
-
Musterantrag auf Auskünfte zur inhaftierten Person
Es handelt sich um ein am PC ausfüllbares Dokument, dass Sie zuerst ausfüllen sollten und dann ausdrucken und unterschreiben.
Musterantrag auf Auskünfte zur inhaftierten Person