Auskünfte an Verletzte einer Straftat

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Sind Sie Verletzte oder Verletzter einer Straftat? Oder ist eine Person, für die Sie erziehungsberechtigt sind Betroffene oder Betroffener einer Straftat?

Wenn die Täterin oder der Täter in einer Berliner Justizvollzugsanstalt inhaftiert ist, können Sie Auskünfte über die Person erhalten. Dazu müssen Sie entweder als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren aufgetreten sein oder Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen.

So legen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft dar:

Hierfür ist oftmals Ihr Name oder der Name des Straftatopfers ausreichend.

Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie über ein Urteil verfügen und dieses als Kopie beifügen. Weitere Möglichkeiten zum Nachweis eines glaubhaften Interesses können beispielsweise die Vorlage eines Titels zur Zwangsvollstreckung oder eine dargelegte Forderung sein.

Sollten Ihre Interessen durch eine gesetzliche oder rechtliche Vertretung wahrgenommen werden oder handeln Sie in Rechtsnachfolge, fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei.

Schriftlicher Antrag auf Auskunft

Auskünfte zur inhaftierten Person erhalten Sie nicht telefonisch.

Ein schriftlicher Antrag ist notwendig. Wir stellen Ihnen am Ende dieser Webseite ein Muster zur Verfügung. Bitte vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben!

  • 1. Als Briefpost an folgende Anschrift:

    Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges
    Alt-Moabit 12a
    10559 Berlin

  • 2. Als Dateianhang zu einer E-Mail:

    Scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein und mailen ihn an: auskunft@zast-justizvollzug.berlin.de

  • 3. Per Fax an folgende Nummer:

    (030) 9014-5666

Sie können folgende Informationen erfragen:

  • In welcher Justizvollzugsanstalt des Landes Berlin ist der Täter oder die Täterin untergebracht?
  • Wird der Täter oder die Täterin innerhalb eines Jahres aus der Justizvollzugsanstalt entlassen?
    • Wenn ja, erhalten Sie Auskunft über den geplanten Entlassungstag.
  • Ist die inhaftierte Person zu Vollzugslockerungen zugelassen?
Zur Feststellung und Durchsetzung von etwaigen Rechtsansprüchen erhalten Sie soweit erforderlich Auskunft über:
  • Die Entlassungsadresse und die Vermögensverhältnisse.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise, bevor Sie Ihre Anfrage stellen:

Vor einer Antwort wird der oder die Gefangene angehört.

Befürchten Sie hierdurch erhebliche Nachteile für Ihre Interessen, sollten Sie diese in Ihrer Anfrage benennen. In diesen Fällen kann entschieden werden, dass der oder die Gefangene erst nachträglich über die erteilte Auskunft informiert wird.

Ihre Anfrage wird in der Gefangenenpersonalakte ohne Information zu Ihrer Anschrift dokumentiert.

Nach Auskunftserteilung eingetretene Veränderungen werden nicht automatisch mitgeteilt.

Die gewünschten Auskünfte zur inhaftierten Person erhalten Sie nicht telefonisch. Unter der Telefonnummer (030) 9014-5656 können Sie sich zum Antragsverfahren beraten lassen.

  • Musterantrag auf Auskünfte zur inhaftierten Person

    Es handelt sich um ein am PC ausfüllbares Dokument, dass Sie zuerst ausfüllen sollten und dann ausdrucken und unterschreiben.

    Musterantrag auf Auskünfte zur inhaftierten Person

    DOCX-Dokument (20.5 kB) - Stand: Januar 2021