Der Gesetzgeber hat eine Grundlage für die Verletztenbezogene Vollzugsgestaltung geschaffen.
Wir als Mitarbeitende des Vollzuges fühlen uns verantwortlich, neben der Behandlung und Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen auch die Perspektive der von Straftaten betroffenen Personen zu berücksichtigen. Der Respekt vor den Betroffenen von Straftaten ist uns ein wichtiges Anliegen und soll sich in den Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit den Straftäterinnen und Straftätern widerspiegeln.