Suiziden vorbeugen

Suizid im Gefängnis

Suizide sind für Angehörige, Mitgefangene und Bedienstete dramatische Ereignisse. Wie im Leben außerhalb der Haft lassen sie sich auch in einer Justizvollzugsanstalt nicht immer verhindern.

Eine Bitte

Haben Sie Hinweise oder auch nur die Vermutung, dass eine oder einer Ihrer Angehörigen, Bekannten oder Freunde, die oder der sich in Haft befindet, Suizidgedanken hegt?

In diesem Fall verständigen Sie bitte umgehend die Justizvollzugsanstalt!

Risiko

Das höchste Risiko besteht während der ersten Wochen in Untersuchungshaft. Präventive Maßnahmen helfen, gefährliche Entwicklungen zu erkennen und Suizide abzuwenden.

Prävention durch Zusammenarbeit

Bei der Suizidprophylaxe und der Krisenintervention arbeiten alle Bediensteten eng zusammen. Sie erwerben schon in der Ausbildung oder im Studium spezifische Kenntnisse. Später werden durch regelmäßige Fortbildungen die vorhandenen Kenntnisse erweitert und aktuell gehalten.

Maßnahmen zur Suizidprophylaxe

Bereits bei der Aufnahme der Inhaftierten nehmen Vollzugsbedienstete ein sogenanntes „Suizidscreening“ vor. Anhand dessen wird eingeschätzt, ob eine potentielle Suizidgefährdung vorliegt. Bei Anzeichen für eine Gefährdung werden sowohl der Psychologische als auch der Medizinische Dienst umgehend informiert.

Insbesondere Psychologinnen und Psychologen stehen dann zur Krisenintervention sehr zeitnah für Gespräche zur Verfügung. Für besonders labile und gefährdete Gefangene gelten zudem spezielle Sicherungsmaßnahmen.

Ansätze zur Suizidprävention werden fortlaufend nicht nur in Berlin, sondern auch länderübergreifend diskutiert und weiterentwickelt.

Konkrete Maßnahmen im Ernstfall

Von jeder Justizvollzugsanstalt genau festgelegte Anweisungen bestimmen die konkreten Maßnahmen und geben den Vollzugsbediensteten Handlungssicherheit. Dadurch ist für den Fall, dass eine Gefangene oder ein Gefangener leblos aufgefunden wird, sichergestellt, dass:

  • sofort Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden
  • ggf. ärztliche Hilfe hinzugezogen wird
  • der Fundort gesichert wird
  • Verantwortliche der Reihe nach informiert werden
  • zuständige Behörden unterrichtet werden
  • Angehörige oder Bezugspersonen in geeigneter Form benachrichtigt werden
  • erforderliche Formalitäten ordnungsgemäß abgearbeitet werden und
  • das Ereignis im Nachgang in der Justizvollzugsanstalt aufgearbeitet wird.

Suizide in Berliner Gefängnissen

  • Kalenderjahr

    Anzahl von Suiziden

  • 2024 – (Stand: 23.10.2024)

    4

  • 2023

    9

  • 2022

    3

  • 2021

    2

  • 2020

    9

  • 2019

    -

  • 2018

    5

  • 2017

    7

  • 2016

    7

  • 2015

    2

  • 2014

    7

  • 2013

    3

  • 2012

    2