Justizvollzugsrecht

Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

Die Berliner Justizvollzugsgesetze legen fest, wie

  • der Vollzug von Freiheitsstrafe und Strafarrest
  • der Vollzug von Untersuchungshaft
  • der Vollzug von Jugendstrafe
  • der Unterbringung in der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung
  • der Vollzug von Jugendarrest und
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle

zu erfolgen haben. Von der Senatsjustizverwaltung erlassene Verwaltungsvorschriften binden die Justizvollzugseinrichtungen bei ihrer Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen in Detailfragen.

Wie der Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft zu erfolgen haben, ist wegen der zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilten Gesetzgebungskompetenz weiterhin im Strafvollzugsgesetz geregelt.

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