Hierzu gehören unter anderem:
- wissenschaftliche Begleitung, Qualitätssicherung und Fortentwicklung des Berliner Justizvollzugs, insbesondere der Behandlungsprogramme und -methoden,
- Sichtung und Bewertung relevanter Fachliteratur sowie Aufbereitung aktueller kriminologischer Forschungsergebnisse für die praktische Nutzung,
- Veranlassung, Bewertung und Begleitung externer Forschungsvorhaben im Berliner Justizvollzug,
- Durchführung eigener empirischer Untersuchungen mit Schwerpunkt auf der praxisorientierten Wirkungsforschung,
- wissenschaftliche Beratung der Senatsjustizverwaltung als Aufsichtsbehörde
- wissenschaftliche Beratung der Mitarbeitenden in den Vollzugsanstalten und bei den Sozialen Diensten (Entwicklung von Mindeststandards in der Behandlungsarbeit, Einführung neuer Behandlungsmethoden u.a.)
- Vernetzung mit anderen Einrichtungen der kriminologischen Forschung, insbesondere den Kriminologischen Diensten der anderen Bundesländer, der Kriminologischen Zentralstelle e.V. und dem Institut für Forensische Psychiatrie der Charité – Universitätsmedizin Berlin
- Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung des Vollzugspersonals.