Kooperation des Justizvollzugs mit der Bundesagentur für Arbeit

Erfolg

Die Entwicklung eines professionellen Netzwerkes und gemeinsamer Standards ist zur beruflichen Eingliederung Inhaftierter und Haftentlassener unerlässlich.

Mit dem Ziel einer besseren Abstimmung der Resozialisierungskonzepte des Strafvollzugs und der Integrationsaktivitäten der Arbeitsagentur/Jobcenter wurde deshalb eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

  • Kooperationsvereinbarung

    PDF-Dokument (164.6 kB) - Stand: Juli 2015

Resozialisierungsberater/innen der Agentur für Arbeit

  • beraten Inhaftierte persönlich in der Justizvollzugsanstalt und der Agentur für Arbeit (nach vorheriger Terminvereinbarung) zu Fragen der Integration in den Arbeitsmarkt
  • erstellen und aktualisieren ein individuelles Bewerberprofil auf Basis der beruflichen Ausbildung, Erfahrung und Kompetenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Haftsituation der inhaftierten Person
  • unterbreiten Vorschläge zur Vermittlung, wenn Stellenangebot und Bewerberprofil übereinstimmen
  • führen Entlassungsberatungen durch, um Zuständigkeiten bezüglich der persönlichen Arbeitslosmeldung nach der Entlassung, um die Terminierung der Beratungsgespräche in der Agentur/Jobcenter und Ähnliches vorzubereiten

Die Anstalt

  • informiert die Inhaftierten über das Angebot der Resozialisierungsberater/innen in den Anstalten
  • bindet die Resozialisierungsberater/innen frühzeitig in die vollzugliche Planung – hinsichtlich einer möglichen Aufnahme von Arbeit/Beschäftigung – ein
  • achtet auf Einhaltung vereinbarter Termine der Inhaftierten bei den Resozialisierungsberater/innen
  • unterrichtet die Agentur für Arbeit rechtzeitig über Veränderungen (insbesondere bei Inhaftierung, Arbeitsaufnahme, Sperrzeiten, Verlegung und Entlassung von Inhaftierten)