Die Entwicklung eines professionellen Netzwerkes und gemeinsamer Standards ist zur beruflichen Eingliederung Inhaftierter und Haftentlassener unerlässlich.
Mit dem Ziel einer besseren Abstimmung der Resozialisierungskonzepte des Strafvollzugs und der Integrationsaktivitäten der Arbeitsagentur/Jobcenter wurde deshalb eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.