Arbeitstherapie
Bild: jva tegel
Die Arbeitstherapie ist eine Behandlungsmaßnahme für Gefangene, die nicht für einen Arbeitseinsatz in Eigen- oder Unternehmerbetrieben oder für eine schulische oder berufliche Qualifizierung oder für eine Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die für die Versorgung oder Aufrechterhaltung des Anstaltsbetriebes zwingend erforderlich sind, in Betracht kommen. Die Gründe dafür können vielfältig sein.
Ziel ist es eine feste Tagesstruktur und soziale Kompetenzen der Gefangenen zu trainieren sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Unter fachlicher Anleitung werden aus verschiedenen einfach zu bearbeitenden Materialien Werkstücke erstellt. Es stehen 12 Plätze zur Verfügung.
Tel. (030) 90147-1486
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Abteilung III
- Tel.: (030) 9013-0
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