Belegungsfähigkeit
154 Haftplätze im sozialtherapeutischen Wohngruppenvollzug mit 120 Haftplätzen im Bereich I und 34 Plätzen im Bereich II.
Besonderheiten
Aufnahme von Inhaftierten nach § 9 Abs. 2 StVollzG sowie durch die Einweisungsabteilung gemäß § 9 Abs. 1 StVollzG eingewiesenen Gefangenen mit Reststrafe zwischen 20 Monaten und 5 Jahren, sofern sie im Hinblick auf die soziatherapeutischen Methoden behandlungsbedürftig, -willig und -fähig sowie wohngruppentauglich sind.
Nach der Aufnahme durchläuft der Inhaftierte Eingangsbereich, Behandlungsbereich und Freigangsbereich (Drei-Phasen-Modell).
Der Behandlungsbereich gliedert sich in:
- integrative Milieutherapie
- Station mit tiefenpsychologischem Arbeitsschwerpunkt
- Station mit verhaltenstherapeutischem Arbeitsschwerpunkt
- kognitiv-behavioraler Arbeitsschwerpunkt (Behandlung von Sexualstraftätern in einem deliktspezifischen Gruppentherapieprogramm über 18 Monate mit etwa 360 Behandlungsstunden)