Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat festgestellt, dass die Unterbringung in 5,3 qm großen Hafträumen ohne abgetrennte Toilette gegen die Menschenwürde verstößt. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Teilanstalt I der JVA Tegel nicht mehr belegt.
Die Abrissarbeiten an der Teilanstalt I der JVA Tegel wurden am 27.07.2018 vollständig abgeschlossen.
Teilanstalt I
Bild: jva tegel
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