Stufe 1
In der ersten Stufe soll der Gefangene die Grundlagen Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, sowie zunehmend die Konzentration auf eine Sache erlernen. Er soll die Möglichkeit erhalten, sich ohne Vorgaben mit einer den eigenen Interessen und Möglichkeiten entsprechenden Auswahl in praktischer Anwendung und mit unterschiedlichen Materialien zu beschäftigen. Im Rahmen einer Kompetenzfeststellung / Bildungsdiagnostik soll der bestehende schulische und berufliche Bildungsstand erfasst werden. Durch die Anwendung geeigneter Testverfahren ist der Stand handwerklich-motorischer Kompetenzen zu ermitteln. Gegebenenfalls bereits bestehende Ergebnisse aus vorherigen Kompetenzfeststellungsverfahren sind zu berücksichtigen.
Durch Gespräche mit dem Gefangenen und nach intensiver Beobachtung ist durch den Arbeitstherapeuten / Ergotherapeuten ein Maßnahmenplan zu erstellen, der die individuelle Verlaufsplanung und die Zeitplanung in den einzelnen Stufen und Schwerpunkte benennt. Der Maßnahmenplan wird mit dem Gefangenen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der zuständigen Gruppenleitung, besprochen und schriftlich vereinbart.
Stufe 2
Neben der Vertiefung des in der ersten Stufe Erlernten dient die Stufe 2 der Vermittlung von Grundkompetenzen wie Durchhaltevermögen, Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit. Zudem sind Eigenschaften wie Selbstvertrauen und Entscheidungsfähigkeit einzuüben. Der Gefangene soll stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt werden. Das Selbstwertgefühl des Gefangenen soll gestärkt werden. Der Gefangene erhält zunehmend klar vorgegebene Aufgabenstellungen, durchaus auch mit zeitlichen Vorgaben. Modellhaft sollen Aufgaben durch ihn, von der Planung und Konzeption bis zur handwerklichen Umsetzung in der Werkstatt, zunehmend selbständig durchgeführt werden. Flankiert wird diese selbstständige Arbeit durch den regelmäßig anzubietenden Unterricht. Der Maßnahmenplan ist zu überprüfen und fortzuschreiben.
Stufe 3
In der dritten Stufe sind die eingeübten und erlernten Grundkompetenzen zu verfestigen. Zudem soll der Gefangene in einem Arbeitstraining mit zunehmend wachsendem Arbeitsdruck die Grundfertigkeiten zur praktischen Arbeit (ggfs. in einem Eigenbetrieb) kennenlernen, jedoch noch nicht mit dem (dort) üblichen Arbeitspensum. Es sind Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, die eine Eingliederung in das leistungsorientierte Arbeitsleben ermöglichen. Das Arbeitstraining ist danach auszurichten, dass dem Gefangenen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen vermittelt werden.
Wenn der Gefangene sich bewährt, kann er in einen Eigenbetrieb wechseln oder an einer für ihn geeigneten Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Im Maßnahmenplan ist abschließend eine entsprechende Empfehlung, die auch die Interessen des Gefangenen berücksichtigt, auszusprechen.