Arbeitstherapie / Arbeitstraining

Die Arbeitstherapie / das Arbeitstraining der JVA Plötzensee wird in Form einer Kreativwerkstatt durchgeführt. In dieser Werkstatt können handwerkliche und ergotherapeutische Techniken erarbeitet werden, damit die Inhaftierten ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten erproben, ihre Grenzen kennenlernen und über diese hinauswachsen können. Auch kreative und künstlerische Aspekte spielen hier natürlich eine Rolle.
Die Sinnhaftigkeit der Arbeit wird dadurch gewährleistet, dass alle Produkte, die hier hergestellt werden, anschließend einem Zweck zugeführt werden.

Eine Auswahl der Dinge, die bereits von Gefangenen hergestellt wurden:

  • Labyrinth-Spiel

    Labyrinth-Spiel

  • Holzkalender

    Holzkalender

  • Blumenwagen

    Blumenwagen

  • Backgammon Spiel

    Backgammon-Spiel

  • Kuckuckuhr

    Kuckucksuhr

  • Vogelhaus

    Vogelhaus

  • Zwingenschrank

    Zwingenschrank

  • Schwibbogen

    Schwibbogen

Ziel / Gegenstand

Arbeit und Ausbildung stellen wichtige protektive Faktoren einer erfolgreichen Wiedereingliederung nach der Haftentlassung dar. Es sind jedoch nicht alle Gefangenen in der Lage, einer regelmäßigen und erwerbsorientierten Beschäftigung nachzugehen. Ursächlich hierfür können psychische, neurologische und / oder orthopädische Erkrankungen sein, die zusätzlich von Sucht- und Entzugsproblematiken, geringer körperlicher Leistungs- und Belastungsfähigkeit und Defiziten in den sozialen Kompetenzen verstärkt werden können.
Das Berliner Strafvollzugsgesetz setzt daher verstärkt auf die schulische und berufliche Qualifizierung, sowie die Behandlung von Gefangenen zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen nach der Entlassung. Entsprechend sind sowohl arbeitstherapeutische Maßnahmen, als auch das Arbeitstraining im Berliner Strafvollzugsgesetz verankert worden.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Gefangenen stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens heranzuführen, als auch eine Eingliederung in das leistungsorientierte Arbeitsleben zu fördern. In diesem Zusammenhang sind die Maßnahmen darauf auszurichten, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen zu vermitteln und die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben individuell zu fördern.

Zielgruppe

Die Durchführung der arbeitstherapeutischen Maßnahmen / des Arbeitstrainings wird für Gefangene vorgehalten, die für einen Arbeitseinsatz in einem Eigenbetrieb, in sonstigen internen Beschäftigungsbereichen und / oder für eine schulische oder berufliche Qualifizierung nicht in Betracht kommen bzw. nur mit erheblichen Schwierigkeiten den Anforderungen dort gerecht werden könnten. Weitergehend kommen Gefangene in Frage, denen im Rahmen des vollzugsinternen Kompetenzfeststellungsverfahren eine Teilnahme empfohlen wird.
Hierzu gehören insbesondere Gefangene,

  • die aufgrund mangelnden Sozialverhaltens und / oder aufgrund ihrer mangelnden manuellen oder geistigen Fähigkeiten den Anforderungen in einem Eigenbetrieb nicht gerecht werden können,
  • deren Leistungsfähigkeit für die Teilnahme an einer Qualifizierung oder einer Ausbildung noch nicht ausreicht und der Versuch einer niedrigschwelligen, ergotherapeutisch und handlungsorientierten, arbeitspädagogisch begleiteten Maßnahme unternommen werden soll, um nach Abschluss in eine Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme überzuleiten und damit ihre Prognose zu verbessern,
  • die außerhalb der Haft noch keine Arbeitserfahrungen hatten oder im Rahmen von Arbeitsverhältnissen diese nie länger durchhalten konnten,
  • die lediglich Hilfs- und / oder Gelegenheitsarbeiten verrichtet haben und bisher nicht erleben konnten, dass auch sie (höher-)wertige und selbstständige Leistungen erbringen können,
  • die mit einer Suchtproblematik (Alkohol, psychotrope Substanzen, Spielsucht o.ä.) belastet waren, die Auswirkungen auf die physische oder kognitive Leistungsfähigkeit hatte oder hat,
  • die an psychischen Störungen gelitten haben oder leiden oder
  • mit bestehenden körperlichen und / oder geistigen Behinderungen.

Die Maßnahme ist dreistufig aufgebaut:

Stufe 1
In der ersten Stufe soll der Gefangene die Grundlagen Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, sowie zunehmend die Konzentration auf eine Sache erlernen. Er soll die Möglichkeit erhalten, sich ohne Vorgaben mit einer den eigenen Interessen und Möglichkeiten entsprechenden Auswahl in praktischer Anwendung und mit unterschiedlichen Materialien zu beschäftigen. Im Rahmen einer Kompetenzfeststellung / Bildungsdiagnostik soll der bestehende schulische und berufliche Bildungsstand erfasst werden. Durch die Anwendung geeigneter Testverfahren ist der Stand handwerklich-motorischer Kompetenzen zu ermitteln. Gegebenenfalls bereits bestehende Ergebnisse aus vorherigen Kompetenzfeststellungsverfahren sind zu berücksichtigen.
Durch Gespräche mit dem Gefangenen und nach intensiver Beobachtung ist durch den Arbeitstherapeuten / Ergotherapeuten ein Maßnahmenplan zu erstellen, der die individuelle Verlaufsplanung und die Zeitplanung in den einzelnen Stufen und Schwerpunkte benennt. Der Maßnahmenplan wird mit dem Gefangenen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der zuständigen Gruppenleitung, besprochen und schriftlich vereinbart.

Stufe 2
Neben der Vertiefung des in der ersten Stufe Erlernten dient die Stufe 2 der Vermittlung von Grundkompetenzen wie Durchhaltevermögen, Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit. Zudem sind Eigenschaften wie Selbstvertrauen und Entscheidungsfähigkeit einzuüben. Der Gefangene soll stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt werden. Das Selbstwertgefühl des Gefangenen soll gestärkt werden. Der Gefangene erhält zunehmend klar vorgegebene Aufgabenstellungen, durchaus auch mit zeitlichen Vorgaben. Modellhaft sollen Aufgaben durch ihn, von der Planung und Konzeption bis zur handwerklichen Umsetzung in der Werkstatt, zunehmend selbständig durchgeführt werden. Flankiert wird diese selbstständige Arbeit durch den regelmäßig anzubietenden Unterricht. Der Maßnahmenplan ist zu überprüfen und fortzuschreiben.

Stufe 3
In der dritten Stufe sind die eingeübten und erlernten Grundkompetenzen zu verfestigen. Zudem soll der Gefangene in einem Arbeitstraining mit zunehmend wachsendem Arbeitsdruck die Grundfertigkeiten zur praktischen Arbeit (ggfs. in einem Eigenbetrieb) kennenlernen, jedoch noch nicht mit dem (dort) üblichen Arbeitspensum. Es sind Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, die eine Eingliederung in das leistungsorientierte Arbeitsleben ermöglichen. Das Arbeitstraining ist danach auszurichten, dass dem Gefangenen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen vermittelt werden.
Wenn der Gefangene sich bewährt, kann er in einen Eigenbetrieb wechseln oder an einer für ihn geeigneten Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Im Maßnahmenplan ist abschließend eine entsprechende Empfehlung, die auch die Interessen des Gefangenen berücksichtigt, auszusprechen.