Erste Informationen

Karton mit einem Informationszeichen

Ladung zum Strafantritt/ Haftantritt

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise, welche wir in dem “Merkblatt zum Strafantritt/ Haftantritt” für Sie zusammengestellt haben!

  • Merkblatt zum Strafantritt/ Haftantritt

    PDF-Dokument (55.9 kB)

Besuch erhalten

Besuch

Gefangene haben die Möglichkeit Besuch zu empfangen. Besuchstermine sind von den Gefangenen vorab in der Anstalt zu vereinbaren.

Beim Betreten der JVA Plötzensee ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen! Pro Besuch sind bis zu 5 Personen (einschließlich Kinder, maximal drei Erwachsene) zugelassen. Mobilfunkgeräte sind innerhalb der Anstalt verboten und werden an den Pforten verwahrt.

Personen, die alkoholisiert sind und/oder Drogen konsumiert haben, dürfen die Anstalt nicht betreten. Das Einbringen von Betäubungsmitteln jeglicher Art ist, auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, nicht erlaubt.

Für den Automatenzug in der Anstalt sind 20 € in Münzgeld gestattet. Auf sonstige „Mitbringsel“ ist zu verzichten, da eine solche Übergabe mit dem Abbruch des Besuchs endet.

Die Möglichkeit eines Besuchs richtet sich nach den in den jeweiligen Unterbringungsbereichen geltenden Besuchszeiten und Besuchstagen. Einen Termin vereinbart der Gefangene mit der hiesigen Anstalt und informiert seine Besuchenden selbstständig.

Bitte beachten Sie, dass der Einlass 45 Minuten vor dem Beginn der Besuchszeit startet und mit dem Beginn der Besuchszeit endet. Ein verspäteter Einlass ist leider nicht möglich.

Besuchszeiten

  • Haus A

    Es stehen 2x im Monat entsprechende Besuchstermine zur Verfügung:
    • 2x mittwochs im Zeitraum von 14.15 – 20.30 Uhr
  • Häuser B, C, E, F

    Es stehen 4x im Monat entsprechende Besuchstermine zur Verfügung:
    • 2x freitags im Zeitraum von 13.45 – 20.35 Uhr
    • 2x samstags im Zeitraum von 09.40 – 16.30 Uhr
  • Haus D

    Es stehen jeden Mittwoch im Zeitraum von 16.15 – 19.45 Uhr entsprechende Besuchstermine zur Verfügung.

  • Haus G

    Es stehen jeden Dienstag und jeden Donnerstag im Zeitraum von 14.30 – 20.00 Uhr entsprechende Besuchstermine zur Verfügung.

  • Justizvollzugskrankenhaus (JVK)

    Es stehen jeden Dienstag und jeden Donnerstag im Zeitraum von 10.00 – 18.00 Uhr entsprechende Besuchstermine zur Verfügung.

Verbotsschild mit Abbildung eines Smartphones

Telefon

Gefangene sind telefonisch nicht zu erreichen und dürfen keine Mobilfunkgeräte besitzen oder benutzen. Sie haben aber trotzdem die Möglichkeit aus der Haft auf eigene Kosten zu telefonieren.

Auch Besucher dürfen keine Mobilfunkgeräte in die Anstalt mit hineinnehmen.

Einen Brief schreiben

Briefe

Bitte beachten Sie, dass eingehende Postsendungen geöffnet werden dürfen. Hiervon ausgenommen sind der Schriftwechsel mit Abgeordneten und Verteidigern, dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie weiterer Schriftwechsel nach § 29 Abs. 2 StVollzG.

Der Kontakt über E-Mail oder Fax ist leider nicht möglich.

Der Briefverkehr mit Gefangenen ist über die folgende Adresse möglich:
Vorname & Nachname des Gefangenen
Friedrich-Olbricht-Damm 16
13627 Berlin

Als Absender sind der vollständige Name sowie der Wohnort anzugeben.

Mann unterschreibt ein Lieferdokument

Pakete

Gemäß § 41 Abs. 1 StVollzG Bln ist es jedem Strafgefangenen gestattet, Pakete zu empfangen. Der Empfang von Paketen kann gemäß § 41 Abs. 4 StVollzG Bln vorübergehend versagt werden, wenn dies aufgrund einer Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt unerlässlich ist.

Das Einbringen aller Pakete ist nur auf dem Postweg zugelassen. Pakete, die Besuchende persönlich in die Anstalt einbringen wollen, werden grundsätzlich zurückgewiesen.

Grundsätzlich bedarf jeglicher Paketempfang einer vorherigen Genehmigung der Anstalt. Neben der Erstausstattung sind pro Quartal ein Paket mit maximal 5 Artikeln genehmigungsfähig. Die Größe des Paketes darf die Höhe von 32 cm und die Breite von 56 cm nicht überschreiten.

Die Erlaubnis zum Empfang von Paketen kann für die Zusendung von Unterrichts- und Fortbildungsmitteln, Entlassungsbekleidung, Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung und Wäsche erteilt werden. Der Empfang von Paketen mit Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln und Arzneimittel ist grundsätzlich untersagt.

Eurostücke und Euroscheine

Geld für den persönlichen Bedarf

Gefangene im geschlossenen Vollzug dürfen kein Bargeld für den persönlichen Bedarf besitzen. Es wird Ihnen hierfür jedoch ein eigenes internes Konto gestellt.

Im Unterbringungsbereich des offenen Vollzugs ist Bargeld gestattet.

Bei Haftantritt können bis zu 20 € für den erstmaligen Automatenzug eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass derzeit pandemiebedingt der Automatenzug noch ausgesetzt ist.

Geld für den persönlichen Bedarf des Gefangenen können Sie auf das nachgenannte Konto der JVA Plötzensee überweisen.

Bankverbindung:

  • Geldinstitut:

    Postbank Berlin

  • IBAN:

    DE23 1001 0010 0071 2121 06

  • BIC:

    PBNKDEFF

  • Empfänger:

    Zahlstelle der JVA Plötzensee

  • Verwendungszweck:

    Name, Vorname, Geburtsdatum, Buch-Nr. des Gefangenen

Geldscheine, Münzen und nicht ausgefüllte Überweisungsformulare

Geldstrafen bezahlen

1. Bareinzahlung bei der JVA Plötzensee

Die Bezahlung von Geldstrafen und Geldbußen in bar ist bei der Zahlstelle der JVA Plötzensee montags bis freitags von 08.00 bis 11.00 Uhr möglich.

2. Bareinzahlung an anderer Stelle

Die Bezahlung von Geldstrafen und Geldbußen in bar ist über folgende Stellen möglich:

  • Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim Amtsgericht Spandau
    Altstädter Ring 7, 13597 Berlin
    Öffnungszeiten Mo.-Fr. 09.00 – 12:00 Uhr
    Telefon: 030/90157-0
  • Gerichtskasse beim Amtsgericht Tiergarten
    Turmstraße 91, 10559 Berlin
    Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09.00 – 13.30 Uhr & Do. 15.00 – 18.00 Uhr
    Telefon: 030/9014-0
  • bei der Postbank Berlin

Ihre Einzahlung führt nur dann zur Entlassung, wenn der Anstalt ein von der Gerichtskasse oder vom Geldinstitut ausgestellter Bareinzahlungsbeleg vorgelegt wird.

Bei Einzahlung bitte angeben:
  • Name und Vorname des Gefangenen sowie
  • das Aktenzeichen bzw. das Kassenzeichen der Geldstrafe

3. Geld überweisen

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Überweisung auf das Konto der jeweiligen Staatsanwaltschaft bzw. dem Konto der JVA Plötzensee.

Im Verwendungszweck sind anzugeben:
  • Name und Vorname des Gefangenen sowie
  • das Aktenzeichen bzw. das Kassenzeichen der Geldstrafe
Bitte beachten Sie, dass es bei Überweisungen erst zur Entlassung kommen kann,
  • sofern der Betrag auf dem entsprechenden Konto eingegangen ist,
  • ein geeigneter Nachweis der Wertstellung z.B. in Form eines Kontoauszuges in der Anstalt vorgelegt wird.
Pulloverstapel

Kleidung

Den Gefangenen ist es grundsätzlich gestattet private Kleidung zu tragen.

Im Rahmen der Erstausstattung darf ein Paket mit maximal 15 Artikel an Bekleidung/Wäsche von Angehörigen ausschließlich über den Postweg oder aus dem Versandhandel empfangen werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Beschaffung einer Erstausstattung durch den Gefangenen innerhalb der ersten drei Monate ab Aufnahme in der Anstalt.

Radio und TV

Technische Geräte

Gefangene dürfen diverse technische Geräte (TV-Geräte, Radio etc.) besitzen.

Elektrogeräte können durch den Versand- bzw. Fachhandel (nur per Nachnahme) oder über Angehörige bezogen werden.

Die Einbringung von technischen Geräten über Angehörige kann der Gefangene beantragen. Nach Genehmigung erfolgt die Übergabe und Kontrolle der Geräte durch die beauftragten Firma Elektro-Franck Gmbh & Co.KG

Standort:
Gaußstraße 13 in 10589 Berlin

Annahmezeiten:
Montag, 14:00 – 18:00 Uhr

Redaktion / Stand: 06.05.2024