Die folgenden Informationen gelten für den privaten Besuch von Inhaftierten. Für besondere Gruppen von Besucherinnen und Besuchern (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) bestehen gesonderte Regelungen.
Der Besuch von Inhaftierten setzt die vorherige Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee voraus. Besuchstermine sind rechtzeitig vorab durch die Inhaftierten zu beantragen. Anzahl und zeitlicher Umfang der Sprechstunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für das JVK gelten folgende Besuchszeiten:
- Dienstag: 10.30 bis 17.30 Uhr*
- Donnerstag: 10.30 bis 17.30 Uhr*
Der Einlass für Besucherinnen und Besucher erfolgt über
Pforte III der JVA Plötzensee, Saatwinkler Damm 1 A, 13627 Berlin.