Erste Informationen

Besuchsregelungen für das Justizvollzugskrankenhaus (JVK)

Die folgenden Informationen gelten für den privaten Besuch von Inhaftierten. Für besondere Gruppen von Besucherinnen und Besuchern (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) bestehen gesonderte Regelungen.

Der Besuch von Inhaftierten setzt die vorherige Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee voraus. Besuchstermine sind rechtzeitig vorab durch die Inhaftierten zu beantragen. Anzahl und zeitlicher Umfang der Sprechstunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für das JVK gelten folgende Besuchszeiten:

  • Dienstag: 10.30 bis 17.30 Uhr*
  • Donnerstag: 10.30 bis 17.30 Uhr*

Der Einlass für Besucherinnen und Besucher erfolgt über
Pforte III der JVA Plötzensee, Saatwinkler Damm 1 A, 13627 Berlin.

Wichtige Hinweise

Personaldokument und Kontrolle

Sämtliche Besucherinnen und Besucher haben sich mittels eines gültigen Personaldokuments auszuweisen und einer Kontrolle (Durchsuchung) zu unterziehen.

Personen, die sich den erforderlichen Kontrollmaßnahmen nicht unterziehen, kann kein Zutritt gewährt werden. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass auch Personen, bei denen das im Ausweis enthaltene Lichtbild so erheblich von dem Erscheinungsbild abweicht, dass eine hinreichende Identitätsüberprüfung nicht möglich ist, zurückgewiesen werden.

Im Rahmen des Besuchs können besondere Hygienemaßnahmen erfoderlich sein. Die Unterweisung erfolgt durch das Pflegepersonal.

Schließfächer

Die Einbringung privater Mobiltelefone in das JVK ist nicht gestattet. Sie sind, wie alle Gegenstände, die nicht mit in das Krankenhaus genommen werden dürfen, im Beisein einer Dienstkraft in eines der im Pfortenbereich vorhandenen Schließfächer einzuschließen. Die Mitnahme von Münzgeld für den “Automatenzug” ist erlaubt.