Der Justizvollzug hat für die körperliche und geistige Gesundheit der Gefangenen zu sorgen (Berliner Vollzugsgesetze). Das Justizvollzugskrankenhaus (JVK) ist ein Sonderkrankenhaus der stationären Grundversorgung mit insgesamt 116 Betten. Die Gefangenen können hier, sofern die medizinische Versorgung in einer der Arztgeschäftsstellen nicht ausreicht, ambulant oder stationär betreut werden.
Die Einrichtung verfügt über folgende Fachabteilungen
- Innere Medizin (80 Betten) inklusive 20 Behandlungsplätzen zur prä- und postoperativen Versorgung chirurgischer Krankheitsbilder
- Psychiatrie und Psychotherapie (36 Betten)
und über folgende Funktionsbereiche
- Radiologie
- Physiotherapie
Erst wenn erforderliche Untersuchungen oder Behandlungen hier nicht durchgeführt werden können, was beispielsweise bei Intensivmedizin, Operationen, Dialyse, Herzkathetern oder Großgeräteverfahren der Fall ist, werden die Patienten extern in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen behandelt.