Die Arbeitstherapie ist eine Beschäftigungsmaßnahme für Gefangene, die nicht für einen Arbeitseinsatz in einem Eigen- oder Versorgungsbetrieb oder die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme geeignet sind. Die Gründe dafür können vielfältig sein.
Im Rahmen der Arbeitstherapie fertigen die Gefangenen unter fachlicher Anleitung Werkstücke aus verschiedenen Materialien. Die begrenzte Teilnehmerzahl von maximal 7 Gefangenen ermöglicht eine enge Betreuung durch externe Therapierende. Darüber hinaus werden die in der Arbeitstherapie eingesetzten Gefangenen eng von den Sozialarbeitenden und dem Psychologischen Dienst begleitet.
Das Ziel der Arbeitstherapie liegt in der Schaffung einer festen Tagesstruktur und dem Training sozialer Kompetenzen. Idealerweise führt die Teilnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, sodass die Gefangenen an eine der vielfältigen Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen herangeführt werden können.