Qualifizierungsmaßnahmen

Sprachstandsdiagnostik

Die Umsetzung von vollzugsinternen Resozialisierungs- und Bildungsangeboten für Gefangene ist maßgeblich von der individuellen Sprachkompetenz abhängig. Zur Feststellung der individuell tatsächlich vorhandenen Deutschkenntnisse erfolgte im Jahr 2021 die Implementierung der sogenannten Sprachstandsdiagnostik.

Das Verfahren mit einer Dauer von maximal 3 Stunden findet in der Regel in den ersten 4 Wochen nach Inhaftierung statt. Als Maßstab für die Einstufung dienen die Niveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die qualifizierte Erhebung des Sprachstands des Einzelnen ermöglicht u.a. die passgenaue Zuweisung eines Deutschkurses.

  • Zielgruppe: Gefangene mit ausländischem Pass oder ohne Identifikationspapiere
  • Dauer des Verfahrens: einmalig ca. 3 Stunden in den ersten 4 Wochen nach Aufnahme

Grundbildung Deutsch

Der Erwerb der deutschen Sprache stellt einen Schlüssel zur Eingliederung in die Gesellschaft dar. Mit den in der JVA Moabit implementierten Sprachkursen soll der Grundstein für den weiteren Spracherwerb – entweder in der Zielanstalt oder außerhalb einer vollzuglichen Einrichtung – geschaffen werden.

Nach Abschluss des Kurses sollen die Gefangenen in der Lage sein einfache, kurze Gespräche im Alltag führen sowie einfache Texte lesen und schreiben zu können. Die Inhaftierten erhalten ein Teilnahmezertifikat.

  • Zielgruppe: Gefangene, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Vollzugsalltag und ihre behördlichen Angelegenheiten zu bewältigen
  • Dauer eines Kurses: 3 Monate

Kompetenzfeststellungsverfahren

Das Kompetenzfeststellverfahren ist ein standardisierter Prozess, den grundsätzlich alle Gefangenen mit einer Reststrafe von 12 Monaten ab Rechtskraft des Urteils im Berliner Vollzug zu Beginn ihrer Inhaftierung durchlaufen. Im Falle nicht ausreichender Sprachkenntnisse ist zunächst der Besuch von Sprachkursen vorgesehen.
Mit dem Ziel eine bedarfsgerechte Vermittlung in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zu erreichen, werden sowohl formale Qualifikationen als auch Kompetenzen der schulischen Grundbildung, handwerklich-motorische und soziale Kompetenzen erfasst und getestet.

  • Zielgruppe: alle Gefangenen mit einer Reststrafe von 12 Monaten ab Rechtskraft des Urteils
  • Dauer des Verfahrens: 4 Wochen
  • Schulungsraum

    Seminarraum der Sprachstandsdiagnostik

  • Raum mit Tischen

    Werkstatt der Kompetenzfeststellung

  • Computerraum 2

    Computerraum der Kompetenzfeststellung