Die Umsetzung von vollzugsinternen Resozialisierungs- und Bildungsangeboten für Gefangene ist maßgeblich von der individuellen Sprachkompetenz abhängig. Zur Feststellung der individuell tatsächlich vorhandenen Deutschkenntnisse erfolgte im Jahr 2021 die Implementierung der sogenannten Sprachstandsdiagnostik.
Das Verfahren mit einer Dauer von maximal 3 Stunden findet in der Regel in den ersten 4 Wochen nach Inhaftierung statt. Als Maßstab für die Einstufung dienen die Niveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die qualifizierte Erhebung des Sprachstands des Einzelnen ermöglicht u.a. die passgenaue Zuweisung eines Deutschkurses.
- Zielgruppe: Gefangene mit ausländischem Pass oder ohne Identifikationspapiere
- Dauer des Verfahrens: einmalig ca. 3 Stunden in den ersten 4 Wochen nach Aufnahme