Häufig gestellte Fragen in der JVA Moabit

  • Was darf ein Gefangener mit in seinen Haftraum nehmen?

    Mit Zustimmung der JVA darf der Haftraum in angemessenem Umfang mit eigenen Sachen ausgestattet werden. Das Mobiliar stellt die JVA.

    Die meisten Hafträume verfügen inzwischen über eine Steckdose zur Stromentnahme sowie seit kurzem zum – allerdings gebührenpflichtigen – TV-Satelitenempfang. Bei Bedarf können – ebenfalls gegen Gebühr – Fernsehgeräte über einen externen Anbieter ausgeliehen oder im Mietkauf erworben werden.

    Zusätzlich sind die Hafträume mit einem Telefonanschluss versehen – ebenfalls gebührenpflichtig – wodurch dem Gefangenen ermöglicht wird, ausgewählte Telefonnummern zu kontaktieren.

  • Wie sieht der Tagesablauf eines Gefangenen aus?

    Beispielhaft sieht der Tagesverlauf wie folgt aus:

    ca. 06.30 Uhr
    wecken

    07.15 Uhr
    Beginn der Freistunden (Hofgang)

    11.45 Uhr
    Ausgabe der Mittagskost

    12.15 Uhr – 13.45 Uhr
    Möglichkeit des Freizeitaufschlusses

    16.00 Uhr – 17.30 Uhr
    Ausgabe des Abendessens und Frühstücksbrot
    Ausgabe von Schreibpapier, Vormeldern und Ähnlichem
    dann sogenannter Nachtverschluss

  • Gibt es so etwas wie Freizeit im Freien (Freistunden)?

    Jeder Gefangene hat die Möglichkeit, sich einmal täglich innerhalb des Anstaltsgeländes für eine Stunde im Freien aufzuhalten. Bei begründetem – insbesondere medizinischem – Anlass kann eine zweite Freistunde gewährt werden.

    Darüber hinaus wird den Gefangenen auf unterschiedliche Weise die Möglichkeit geboten sich außerhalb des Haftraums aufzuhalten.

  • Tragen die Gefangenen Anstaltskleidung oder private Kleidung?

    Alle arbeitenden Gefangenen tragen während der Arbeit – zwingend vorgeschrieben – Arbeitsschutzkleidung.

    Ansonsten dürfen alle Gefangenen, sofern sie keinen besonderen Sicherungsanordnungen unterliegen, Privatkleidung tragen. Sie müssen aber für deren Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgen.

  • Wer kann mir sagen, ob eine bestimmte Person inhaftiert ist?

    Die Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges (ZASt) erteilt – unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – Auskunft über die Daten von Personen, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin inhaftiert sind oder inhaftiert waren.

    Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges (ZASt)