Die Grundlage für die Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Heidering ist der Artikel 4 des Grundgesetztes (GG), der die uneingeschränkte Religionsausübung gewährleistet. Sie findet sich wieder in den §§ 78 ff. des Strafvollzugsgesetzes Berlin(StVollzG Bln):
“Den Gefangenen ist religiöse Betreuung durch eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft zu ermöglichen. Auf Wunsch ist ihnen zu helfen, mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger in Verbindung zu treten.”
Religiöse Betreuung
Justizvollzugsanstalt Heidering
Ernst-Stargardt-Allee 1
14979 Großbeeren
- Tel.: (030) 901473-0
- Fax: (030) 901473-253