Besuch
Möchten Sie eine Untersuchungsgefangene mit richterlichen Auflagen besuchen, müssen Sie den Besuch bei dem / der zuständige/n Richter/in oder bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Sie erhalten vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft einen sogenannten Sprechschein. Im Besitz des Sprechscheines rufen Sie bitte in der JVA für Frauen an, um einen Besuchstermin zu vereinbaren.
- Lichtenberg Tel.: (030) 90253-616
- Pankow Tel.: (030) 90245-700
Mit Ihrem Sprechschein und einem gültigen Personaldokument erscheinen Sie zum vereinbarten Besuchstermin bitte pünktlich.
Bei allen anderen Strafhaften, auch Untersuchungsgefangene ohne richterliche Auflagen, beantragt die Inhaftierte den Besuch und unterrichtet Sie selbstständig (telefonisch oder über den Postweg) über den zugewiesenen Termin.
Wichtig zu wissen, um Frustrationen und Enttäuschungen vorzubeugen:
Verspätungen behindern die Besuchsdurchführung und können zur Besuchsuntersagung führen. Drogen- und/ oder Alkoholeinfluss führen zu Besuchsuntersagung.
Zweimal im Monat dürfen maximal 17 Euro in Münzgeld (Kleingeld) zur Sprechstunde mitgebracht werden. Von dem Geld kann die inhaftierte Frau im Anschluss an die Sprechstunde einen sogenannten „Automatenzug“ durchführen und Genussprodukte kaufen.
Die maximale Besucheranzahl liegt bei 3 Personen für eine Sprechstunde.
Nur Besucher die im Vorfeld namentlich von der inhaftierten Frau per Antrag benannt und genehmigt wurden, erhalten auch Zutritt zur JVA für Frauen in Berlin.
Sie benötigen zum Betreten der JVA für Frauen ein gültiges Personaldokument. Kinder bis zum 16. Lebensjahr müssen eine Geburtsurkunde, Schülerausweis mit Foto oder eine Eintragung im Elterlichen Pass vorweisen.
In den geschlossenen Bereichen Lichtenberg und Pankow beträgt die Besuchsdauer eine Stunde. In Sonderfällen (z.B. nachweisbare regelmäßige Anreise über 50 Kilometer Entfernung) kann auf Antrag der inhaftierten Frau die Besuchsdauer auf zwei Stunden verlängert werden.
In den offenen Bereichen Reinickendorf und Neukölln beträgt die Besuchsdauer zwei Stunden.
Im offenen Vollzug am Standort Reinickendorf können nur Frauen ohne Ausgang oder Freigang Besuch und Kinderspielstunden erhalten.
Besuchszeiten finden Sie hier
Kinderspielstunde
Zur Aufrechterhaltung und Förderung der Mutter-Kind-Beziehung können inhaftierte Frauen, über das normale Besuchskontingent hinausgehend, Kinder bis zum 13. Lebensjahr, einmal die Woche zu einer maximal 3 Stunden andauernden Kinderspielstunde empfangen. Die Modalitäten werden individuell vereinbart.