Häufig gestellte Fragen an die JVA des Offenen Vollzuges Berlin

Haftantritt

  • Was ist zu tun, wenn Sie eine Ladung zum Haftantritt erhalten haben?

    Nehmen Sie die Ladung unbedingt ernst! Stellen Sie sich pünktlich innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 12 Uhr.

    Beachten Sie bitte die konkrete Anschrift der Teilanstalt der JVA des Offenen Vollzuges Berlin, in der Sie sich stellen müssen.

    Achten Sie darauf, dass Sie dabei nicht unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel stehen! Damit können Sie die Prüfung Ihrer Eignung positiv unterstützen.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Haftaufschub wenden?

    Bei Anfragen zum Haftaufschub wenden Sie sich bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Allgemeine Informationen

  • Wer kann mir sagen, ob eine bestimmte Person inhaftiert ist?

    Die Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges (ZASt) erteilt – unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – Auskunft über die Daten von Personen, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin inhaftiert sind oder inhaftiert waren.

  • Wie kann ich einen Gefangenen kontaktieren?

    Einen Gefangenen können Sie postalisch unter Angabe des Vor- und Nachnamen des Gefangenen sowie der Anschrift der jeweiligen Teilanstalt kontaktieren.

    Wichtig: Briefe müssen ausreichend frankiert sein!

    Der Empfang von E-Mails oder Faxen ist den Gefangenen nicht möglich.

  • Tragen die Gefangenen Anstaltskleidung oder private Kleidung?

    Grundsätzlich wird den Gefangenen Anstaltskleidung zur Verfügung gestellt. Das Tragen von Privatkleidung ist aber gestattet. Die Kosten für die Reinigung, Instandsetzung sowie für den Wäschewechsel sind von den Gefangenen zu tragen.

  • Was darf ein Gefangener mit in seinen Haftraum nehmen?

    In jedem Haftraum befindet sich als Grundausstattung ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch und ein Schrank. Teilweise verfügen die Hafträume auch über Waschbecken und Toiletten.

    Die Gefangenen dürfen ihre Hafträume in angemessenem Umfang mit ihren persönlichen Dingen ausstatten. Allerdings sind zusätzliche Einrichtungsgegenstände (Möbelstücke oder Teppiche) grundsätzlich verboten. Technische Geräte (z.B. Kaffeemaschine oder Wasserkocher, TV-Geräte bis max. 22 Zoll plus dvbt-hd-Box, DVD-Player, Radios, CD-Player) sind genehmigungspflichtig und vorher zu beantragen.

    Es dürfen Rasierer eingebracht werden sowie Kosmetika ohne Alkohol.
    Die Menge der Bekleidung ist auf das Nötigste zu reduzieren (Richtwert: Menge für einen 14-tägigen Aufenthalt).

    Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern oder in anderer Weise die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, können ausgeschlossen werden.

    Viele Gefangenen haben in ihren Hafträumen eigene Fernseh- und Radiogeräte.

    Achtung:

    • Das Einbringen von Alkohol und Drogen ist strengstens verboten.
    • Medikamente erfordern eine ärztliche Verordnung.
    • Nahrungs- und Genussmittel können in begrenzten Mengen bei den Sprechstunden oder nach Rückkehr von Vollzugslockerungen eingebracht werden.

    Bei Verlust oder Beschädigung des Haftrauminventars werden die Gefangenen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

  • Sind technische Geräte im Haftraum erlaubt?

    Technische Geräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Anstalt eingebracht werden. Bitte klären Sie die Genehmigung vor Einbringung.

  • Dürfen Gefangene Bargeld bei sich tragen?

    Der Besitz von Bargeld ist in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin gestattet. Die Anstalt übernimmt jedoch keine Verantwortung für Geld- und Wertsachen der Gefangenen.

  • Wie überweise ich Geld an einen Gefangenen?

    Jeder Gefangene besitzt ein namentlich geführtes Konto, auf das Geld überwiesen werden kann.

  • Können die Gefangenen in der JVA einkaufen?

    Die Gefangenen der JVA des Offenen Vollzuges Berlin haben keine Möglichkeit, innerhalb der Anstalt einzukaufen. Die Grundversorgung wird durch die Anstalt gewährleistet. Einkäufe können jedoch erfolgen, sobald der Gefangene Vollzugslockerungen erhält.

Besuch

  • Wie häufig dürfen Gefangene Besuch erhalten?

    Die Gefangenen dürfen für mindestens 2 Stunden pro Monat Besuch empfangen.

    Alles Wichtige, was Sie vor einem Besuch wissen müssen, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

Gärtnerei

  • Wer kann Leistungen der Gärtnerei in Anspruch nehmen?

    Grundsätzlich jeder. Die Gärtnerei kann nach Maßgabe freier Kapazitäten ihre Leistungen am Markt anbieten.

    Verkauft werden: Beet- und Balkonpflanzen sowie Kräuter- und Gemüsepflanzen, Stauden, Schnittblumen, frisches Gemüse, Grab- und Adventsbindereien.

    Es gibt auch Honig aus der eigenen Imkerei.

  • Wie kann ich als Kunde Kontakt zur Gärtnerei aufnehmen?

    Sehr geehrte Kundschaft,

    bitte setzen Sie sich ggf. vor Ihrem Einkauf mit uns per Mail/Telefon in Verbindung , da wir nicht immer die vereinbarten Öffnungszeiten garantieren können.

    Telefon: 030/9(0)1474-839/838

    Mail: gaertnerei@jvaovb.berlin.de

    Vielen Dank.

    Das GÄRTNEREI-TEAM

    Wenn Sie Interesse an den Produkten und Leistungen der Gärtnerei haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

    Tel. (030) 901474-838, -839 oder per E-Mail

    Die Gärtnerei in der Robert-von-Ostertag-Straße 2
    ist wie folgt für Sie geöffnet.

    Öffnungszeiten:
    Dienstag und Mittwoch:
    08.30 bis 11.30 Uhr
    Montag, Donnerstag und Freitag ist grundsätzlich geschlossen, jedoch können wir nach Absprache ggf. auch montags gern auf Ihre Kundenwünsche eingehen.

    Der Verkauf der saisonal gärtnerischen Produkte findet wie gewohnt auf dem Vorplatz und im Verkaufsraum statt.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

  • Zu welchen Preisen arbeitet die Gärtnerei?

    Die Leistungen der Justizvollzugsanstalten unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Ansonsten richtet sich die Preiskalkulation wie in der freien Wirtschaft nach:

    • den Materialkosten (Rohstoffe und Verbrauchsmittel),
    • den Materialbeschaffungskosten,
    • dem Betriebskostenzuschlag und
    • dem Arbeitslohn.