In jedem Haftraum befindet sich als Grundausstattung ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch und ein Schrank. Teilweise verfügen die Hafträume auch über Waschbecken und Toiletten.
Die Gefangenen dürfen ihre Hafträume in angemessenem Umfang mit ihren persönlichen Dingen ausstatten. Allerdings sind zusätzliche Einrichtungsgegenstände (Möbelstücke oder Teppiche) grundsätzlich verboten. Technische Geräte (z.B. Kaffeemaschine oder Wasserkocher, TV-Geräte bis max. 22 Zoll plus dvbt-hd-Box, DVD-Player, Radios, CD-Player) sind genehmigungspflichtig und vorher zu beantragen.
Es dürfen Rasierer eingebracht werden sowie Kosmetika ohne Alkohol.
Die Menge der Bekleidung ist auf das Nötigste zu reduzieren (Richtwert: Menge für einen 14-tägigen Aufenthalt).
Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern oder in anderer Weise die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, können ausgeschlossen werden.
Viele Gefangenen haben in ihren Hafträumen eigene Fernseh- und Radiogeräte.
Achtung:
- Das Einbringen von Alkohol und Drogen ist strengstens verboten.
- Medikamente erfordern eine ärztliche Verordnung.
- Nahrungs- und Genussmittel können in begrenzten Mengen bei den Sprechstunden oder nach Rückkehr von Vollzugslockerungen eingebracht werden.
Bei Verlust oder Beschädigung des Haftrauminventars werden die Gefangenen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.