Die Insassen der Jugendstrafanstalt Berlin haben die Möglichkeit während der Freizeit an verschiedenen Angeboten teilzunehmen. Die Teilnahme an den Freizeitangeboten ist für die jungen Gefangenen verpflichtend.
§ 62 Freizeit JStVollzG
Die Ausgestaltung der Freizeit orientiert sich am Vollzugsziel. Dazu sind geeignete Angebote, auch an Wochenenden und Feiertagen, insbesondere zur kulturellen Betätigung, zur Bildung, zur kreativen Entfaltung und zum Erwerb von Medienkompetenz, vorzuhalten. Die Anstalt stellt eine angemessen ausgestattete Bücherei zur Verfügung. Die Jugendstrafgefangenen sind zur Teilnahme und Mitwirkung an für sie geeigneten Freizeitangeboten verpflichtet.