Oft gefragt

Was benötigen Gefangene an Kleidung?

Die Gefangenen tragen Anstaltskleidung.

Die Anstaltskleidung ist während der Arbeitszeit genauso wie in der Freizeit zu tragen. Das Tragen von privater Kleidung ist nicht erlaubt!

Dürfen persönliche Dinge mit auf den Haftraum?

Haftraum

Je nach Vollzugsform, in der der Gefangene untergebracht ist, dürfen persönliche Dinge in angemessenem Umfang mit auf den Haftraum.

  • Fotos nach Erhalt per Post (nicht in einem Paket oder durch persönliche Abgabe) Achtung: Keine Polaroidaufnahmen!
  • Zusätzliche Einrichtungsgegenstände (wie z.B. technische Geräte) nach Genehmigung
  • Nahrungs- und Genussmittel in begrenztem Umfang

Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern oder in anderer Weise Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, können ausgeschlossen werden.

Alkohol, Medikamente und Drogen sind strengstens verboten!

Sind technische Geräte im Haftraum erlaubt?

Radio und TV

Ja, in begrenztem Ausmaß und mit Einschränkungen bei der Leistungsstärke.

Geräte wie Fernseher, Radiorekorder etc. werden erst einer kostenpflichtigen Kontrolle unterzogen.

Können die Gefangenen in der JSA Berlin einkaufen?

Einkaufen im Supermarkt

Alle Gefangenen des geschlossenen Vollzuges können bei vorhandenen finanziellen Mitteln, zweimal im Monat aus einem umfangreichen Sortiment Produkte des alltäglichen Lebens bestellen.

Der Einkauf wird von einem externen Anbieter geliefert.

Wie sieht der Tagesablauf eines Gefangenen aus?

  • ca. 06.00 Uhr

    Wecken

  • 07.00 Uhr

    Ausbildung, Schule, Arbeit

  • 15.00 Uhr

    Mittagessen und Ausgabe des Abendessen

  • 15.30 Uhr – max. 21.30 Uhr

    Freizeitaufschluss, Einzel- und Gruppengespräche mit den Gruppenleitern, gemeinsames Fernsehen, Kochen, Billard, Kicker auf der Wohngruppe, sowie hausübergreifende Sportgruppen und Freizeitangebote

  • 21.30 Uhr

    Ausgabe von Schreibpapier, Vormeldern usw., dann sogenannter Nachtverschluss

  • 22.00 Uhr – 06.00 Uhr

    Nachtruhe

Dürfen die Gefangenen ins "Freie"?

Sonne, die durch eine alte Buche scheint

Jeder Gefangene hat die Möglichkeit, sich einmal täglich innerhalb des Anstaltsgeländes für eine Stunde im Freien aufzuhalten.

Bei begründetem – insbesondere medizinischem – Anlass kann eine zweite Freistunde gewährt werden.

Gibt es einen Plan für den Ablauf der Inhaftierung?

Ja. Dieser Plan nennt sich “Vollzugsplan”. Jeder Gefangene erhält einen eigenen Vollzugsplan in dem festgelegt wird, ob:

- er im geschlossenen oder offenen Vollzug untergebracht wird
- er zur Arbeit eingesetzt wird
- er an einer Berufsausbildung oder Weiterbildung teilnimmt
- und welche Freizeitmaßnahmen ihm gestattet werden
- und welche Vorbereitungen vor der Entlassung notwendig sind.

Der Plan wird in Konferenzen erstellt. Anschließend wird er regelmäßig überprüft und angepasst.

Ich habe noch Fragen. Wer beantwortet sie mir?

Eine Person hält ein Schild mit dem Text "Noch Fragen?" hoch

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Besucherpforte
Tel.: (030) 90144 – 2587