Die Jugendarrestanstalt Berlin – Brandenburg ist für die Arrestvollstreckung von weiblichen und männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden der Länder Berlin und Brandenburg zuständig.
Der Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme und Zuchtmittel (§ 13 Abs. JGG) nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dient der Sanktionierung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender mittels kurzfristigen Freiheitsentzuges (§16 JGG).