Generell gilt: Ausgänge sind nur möglich, wenn ein regelmäßiger Schul-, Arbeits- oder Ausbildungsbesuch schriftlich nachgewiesen wird! Bei Arrest bis zu 4 Tagen gibt es keinen Ausgang!
Ansonsten sind mitzubringen:
- Schülerinnen und Schüler:
Schreiben der Klassenleiterin oder des Klassenleiters, das die Anwesenheitszeiten angibt und ein von der Schule abgestempelter Stundenplan mit Angabe der Unterrichtszeiten
- Arbeiterinnen und Arbeiter:
Arbeitsvertrag und abgestempelte Bescheinigung über Arbeitsort und Arbeitszeiten
- Azubis:
Ausbildungsvertrag und eine Bescheinigung der Berufsschule, Stundenplan sowie Nachweis über Arbeitsort und Arbeitszeiten
- Unterrichts- und Lernsachen
- Ausreichend Fahrgeld, Fahrkarten oder eine Monatskarte
Wichtig: Alle Nachweise müssen aktuell sein und uns in Papierform oder vorab per Mail vorliegen