Erste Informationen zum Jugendarrest

Arrestformen

  • Dauerarrest — mindestens 1 Woche bis höchstens 4 Wochen
  • Freizeitarrest — wird vollstreckt am Wochenende – 48 Stunden von Freitag bis Sonntag. Das Gericht kann ein oder zwei Freizeitarreste verhängen.
  • Kurzarrest — an Wochentagen, an Stelle des Freizeitarrestes für 2 oder 4 Tage

Ladung zum Arrest

Die Ladung zum Arrest erfolgt durch das Amtsgericht Tiergarten.

In der Regel erhalten Sie Ihren Ladungstermin per Post. Bitte halten Sie sich an das angegebene Datum und die entsprechende Uhrzeit.

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Aufnahmezeiten

Berliner Arrestantinnen und Arrestanten

In der Ladung sind Tag und Uhrzeit für den Arrestantritt genannt. Bitte kommen Sie pünktlich! Dauerarreste und Kurzarreste beginnen am Montag, Freizeitarreste am Freitag.

Ausgangswünsche werden vom Sozialdienst geprüft. Bitte melden Sie sich telefonisch vor dem Arrest.

Logo Land Brandenburg

Brandenburger Arrestantinnen und Arrestanten

In der Ladung sind Tag und Uhrzeit für den Arrestantritt genannt. Bitte kommen Sie pünktlich! Dauerarreste und Kurzarreste beginnen am Montag, Freizeitarreste am Freitag.

Ausgänge sind in der Regel aufgrund der Entfernung nicht möglich. Bitte melden Sie sich vor dem Arrest beim Sozialdienst um das zu besprechen.

Unterlagen

Zwei Reisepässe in Jeanstasche

Sie benötigen:

  • Ihre Ladung
  • Ihren Ausweis oder Reisepass und
  • Ihre Krankenversicherungskarte/ Gesundheitskarte

Ausgang

Generell gilt: Ausgänge sind nur möglich, wenn ein regelmäßiger Schul-, Arbeits- oder Ausbildungsbesuch schriftlich nachgewiesen wird! Bei Arrest bis zu 4 Tagen gibt es keinen Ausgang!

Ansonsten sind mitzubringen:

  • Schülerinnen und Schüler:
    Schreiben der Klassenleiterin oder des Klassenleiters, das die Anwesenheitszeiten angibt und ein von der Schule abgestempelter Stundenplan mit Angabe der Unterrichtszeiten
  • Arbeiterinnen und Arbeiter:
    Arbeitsvertrag und abgestempelte Bescheinigung über Arbeitsort und Arbeitszeiten
  • Azubis:
    Ausbildungsvertrag und eine Bescheinigung der Berufsschule, Stundenplan sowie Nachweis über Arbeitsort und Arbeitszeiten
  • Unterrichts- und Lernsachen
  • Ausreichend Fahrgeld, Fahrkarten oder eine Monatskarte

Wichtig: Alle Nachweise müssen aktuell sein und uns in Papierform oder vorab per Mail vorliegen

Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst

Einen Telefonanruf tätigen

Damit Ausgänge zur Schule, zur Ausbildung und zur Arbeit reibungslos ablaufen können, ist schon vor Antritt des Arrestes ein telefonischer Kontakt zur Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg erforderlich. Der Sozialdienst steht Klassenleiterinnen und Klassenleitern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für Fragen zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

  • Sozialdienst – Tel. 030 / 74 00 118 19
  • Sozialdienst – Tel. 030 / 74 00 118 20