Das von 1992 bis 2001 gültige Wappen des ehemaligen Bezirkes Köpenick zeigte in blauem Schild einen aufgerichteten, links gewendeten goldenen Schlüssel zwischen zwei aufgerichteten silbernen Fischen. Um den Schlüssel sind sieben goldene Kreuze (Sterne) gruppiert, und zwar drei auf jeder Seite und einer im Schlüsselgriff.
Diese Darstellung geht auf das mittelalterliche Siegel der Stadt Köpenick zurück. Das Motiv wird unterschiedlich gedeutet: während die beiden Fische übereinstimmend als Hinweis auf die wasserreiche Umgebung und die alte Fischertradition Köpenicks erklärt werden, wird der goldene Schlüssel sowohl als “Stadtschlüssel” als auch als Attribut des heiligen Petrus als Schutzherrn der Fischer angenommen.
Unterschiedliche Erklärungen erfahren auch die vom Siegel in das Wappen übernommenen Andreaskreuze, die zuweilen die Gestalt vierstrahliger Sterne angenommen haben und in Anzahl und Anordnung variieren. Wie Zeichnungen des o.g. ältesten Siegels zeigen, handelt es sich ursprünglich wohl tatsächlich um ein Dutzend kleiner Schrägkreuze (sog. Andreaskreuze), die bald waagerecht entlang der Mittellinie des runden Siegels in einer Doppelreihe angeordnet, bald über das Bildfeld verteilt sind. Daher ist wohl nicht anzunehmen, dass es sich hier um die Darstellung eines Sternbildes handelt, wie zuweilen auch zu lesen ist. Wahrscheinlicher ist, dass die Kreuze als bloße Zierelemente eine Beigabe des mittelalterlichen Siegelstechers sind und ihnen keine besondere Bedeutung zu unterlegen ist.
Die Tingierung (Farbgebung) des Wappens ist sowohl im wechselnden Gebrauch der Tinkturen (Metalle auf Farben) wie auch in deren den natürlichen Vorbildern folgenden Anwendungen (Fische: silbern, Schlüssel: golden, Schild = Wasser: blau) korrekt.
Wie so häufig in der Kommunalheraldik, lässt sich auch im Falle Köpenicks nicht nachweisen, wann genau das städtische “Siegelbild” in ein “Wappenbild” überging. Bis zur Eingemeindung in Groß-Berlin 1920 war die oben beschriebene Stadtsymbolik in Köpenick auch amtlich in Gebrauch und trat dann hinter den Berliner Bären als Zeichen der neuen Verwaltungszugehörigkeit zurück.
Gleich anderen Bezirken und Ortsteilen behielt Köpenick zwar eine “heraldische Visitenkarte” (Machatschek), jedoch kein eigenständiges Hoheitszeichen. Aufgrund seiner Zugehörigkeit zu Berlin (Ost) fiel der Bezirk nicht unter das “Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin” vom 13. Mai 1954, das den Bezirken eigene Wappen neben dem Berliner Wappen erlaubte. Für den Ostteil der Stadt gab es keine vergleichbare gesetzliche Regelung des Wappenwesens, wenngleich viel Orts- und Bezirkswappen “inoffiziell” geführt wurden und gerade im Zuge der 750-Jahrfeier Berlins 1987 heraldische Traditionen neu belebt wurden.
Mit der Wiedervereiningung der Stadt erlangte das “Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin” Wirkung in den östlichen Bezirken. Das Köpenicker Wappen wurde durch die Senatsinnenverwaltung im Sommer 1992 in der oben beschriebenen Form bestätigt und, versehen mit der dreitürmigen Mauerkrone und dem Bärenschild, als Bezirkswappen verliehen.
Die heraldischen Analysen der Wappen wurden durch das Landesarchiv Berlin erstellt