Bevölkerungsschutz in Treptow-Köpenick

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Was ist eine Katastrophe?

Dies definiert jeder für sich anders. Es können Großschadenslagen wie der Stromausfall 2019 in Köpenick sein, oder aber auch eine Umweltkatastrophe in folge von Unwettern, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 sein.
Der Gesetzgeber definiert dies im §1 des Katastrophenschutzgesetz Berlin – KatSG wie folgt:

(1) Katastrophen sind Ereignisse, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass deren Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.

(2) Großschadenslagen sind Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.

Und was hat das Bezirksamt damit zu tun?

Als Katastrophenschutzbehörde ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick verpflichtet präventive Maßnahmen, welche in die bezirkliche Zuständigkeit fallen, zum Katastrophenschutz zu ergreifen. Dies ist so landesrechtlich im KatSG geregelt.
Dazu wurde unter anderen der Notfalltreffpunkt (ehemals Kat-L) in Adlershof eingerichtet oder die Notfalltreffpunkte im Bezirk geplant. Der Notfalltreffpunkt wird dabei regelmäßig an die Gegebenheiten angepasst und modernisiert.
Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkt sowie den Informationspunkten finden Sie hier.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ist somit auch im Notfall zur Aufrechterhaltung der Versorgung sowie zur Information und Kommunikation mit der Bevölkerung für Sie da.

Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Katastrophenschutz ...

… Was ist der Unterschied?

Wenn sich die Bevölkerung im Katastrophenfall nicht mehr selbst helfen kann, ist es Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (“Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (“Katastrophenschutz“) zuständig.

_Quelle: Bundesministerium des Inneren

Heißt also:

Bevölkerungsschutz

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.
In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Pandemie, Naturkatastrophen durch Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen.
Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand – Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.

_Quelle: Bundesministerium des Inneren

Zivilschutz

Der Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu verstehen. Dieser Auftrag ist im Grundgesetz geregelt (Art. 73 Nr. 1 GG).
Aufgabe des Zivilschutzes ist es durch nichtmilitärische Maßnahmen

  • die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
  • lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
  • Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie
  • das Kulturgut

vor Kriegseinwirkungen zu schützen und die Folgen von Kriegseinwirkungen zu beseitigen oder zu mildern.

Katastrophenschutz

Beim Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen und Großschadenslagen ausgehen (Katastrophenschutz), handelt es sich um einen Teil der Gefahrenabwehr. Daher sind diejenigen Stellen, die alltäglich Aufgaben Gefahrenabwehr wahrnehmen, am ehesten in der Lage, dies auch unter den besonderen Bedingungen einer Katastrophe oder Großschadenslage zu tun.

Die Gefahrenabwehr in Alltagssituationen bildet damit zugleich die Grundlage für eine effektive Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen.
_Quelle: Berlin.de

Bevölkerungsschutz

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.
In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Pandemie, Naturkatastrophen durch Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen.
Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand – Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.

_Quelle: Bundesministerium des Inneren

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Alle Informationen zur den Notfalltreffpunkten. Weitere Informationen

Hitzeschutz Teaser

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Hitzeschutz

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