… Was ist der Unterschied?
Wenn sich die Bevölkerung im Katastrophenfall nicht mehr selbst helfen kann, ist es Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (“Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (“Katastrophenschutz“) zuständig.
_Quelle: Bundesministerium des Inneren
Heißt also:
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Bevölkerungsschutz
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Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.
In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Pandemie, Naturkatastrophen durch Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen.
Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand – Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.
_Quelle: Bundesministerium des Inneren
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Zivilschutz
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Der Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu verstehen. Dieser Auftrag ist im Grundgesetz geregelt (Art. 73 Nr. 1 GG).
Aufgabe des Zivilschutzes ist es durch nichtmilitärische Maßnahmen
- die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
- lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
- Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie
- das Kulturgut
vor Kriegseinwirkungen zu schützen und die Folgen von Kriegseinwirkungen zu beseitigen oder zu mildern.
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Katastrophenschutz
Beim Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen und Großschadenslagen ausgehen (Katastrophenschutz), handelt es sich um einen Teil der Gefahrenabwehr. Daher sind diejenigen Stellen, die alltäglich Aufgaben Gefahrenabwehr wahrnehmen, am ehesten in der Lage, dies auch unter den besonderen Bedingungen einer Katastrophe oder Großschadenslage zu tun.
Die Gefahrenabwehr in Alltagssituationen bildet damit zugleich die Grundlage für eine effektive Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen.
_Quelle: Berlin.de
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Bevölkerungsschutz
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Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.
In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Pandemie, Naturkatastrophen durch Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen.
Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand – Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.
_Quelle: Bundesministerium des Inneren