Die Einstufung von Schadensereignissen ist fließend. Wesentliche Kriterien sind ihr Gefährdungspotenzial und die Komplexität der Abwehrmaßnahmen. Die Gefährlichkeit richtet sich nach den möglichen Folgen insbesondere für das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung von Menschen oder Tieren oder für die Umwelt. Ein Schadensereignis ist außergewöhnlich, wenn seine Auswirkungen über diejenigen von Alltagsgefahren wesentlich hinausgehen.
Beispiele für Ereignisse, die zu außergewöhnlichen Schadensereignissen führen können, sind:
- Bahn- oder Flugunfälle,
- Explosionen,
- Gefahrgutunfälle und Schadstoffausbreitungen,
- Beeinträchtigung oder Ausfall lebensnotwendiger Versorgung,
- Pandemien und Seuchen,
- Terroranschläge,
- Unfälle bei Groß- oder Massenveranstaltungen oder
- extreme Wetterlagen.
Bei der Abwehr außergewöhnlicher Schadensereignisse arbeiten die Berliner Feuerwehr, die Polizei Berlin sowie die übrigen zuständigen Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Ausmaß des Schadensereignisses koordinieren sie ihre gemeinsamen Maßnahmen in sogenannten Gemeinsamen Örtlichen Einsatzleitungen (GÖEL) und einer Gemeinsamen Einsatzlenkung (GEL).
Zur Gefahrenabwehr in außergewöhnlichen Schadenslagen stehen der Berliner Feuerwehr einschließlich den Freiwilligen Feuerwehren auch folgende Mitwirkende im Katastrophenschutz mit ihren Kräften und Mitteln zur Verfügung:
- die anerkannten privaten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) und Malteser Hilfsdienst e.V. (MDH) und
- die der Aufsicht des Landes Berlin unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Auf Anforderung können unterstützen:
- Kräfte und Einrichtungen des Bundes, z.B. die Bundeswehr oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),
- Kräfte und Einrichtungen anderer Bundesländer sowie von Kreisen und Gemeinden sowie
- natürliche und juristische Personen, die zu Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Berliner Feuerwehr bereitet sich außerdem durch zahlreiche Einsatzkonzepte, Feuerwehreinsatzpläne, Geschäftsanweisungen, Standard-Einsatz-Regeln sowie die Alarm- und Ausrückeordnung auf außergewöhnliche Schadenslagen vor. Die Hilfsorganisationen sind in diese Vorbereitungen eingebunden.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Organisationen finden Sie in der Rubrik “Mitwirkende Organisationen.”