Begriffserklärungen

Katastrophenschutz - Gefahrenabwehr im Land Berlin

Weiße Figur mit einem roten Fragezeichen

Inhaltsverzeichnis

Alltagsgefahren - Grundlagen der Gefahrenabwehr

Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei

Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie haben im Rahmen dieser Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.

So hat die Feuerwehr insbesondere die Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen.

Mitwirkung der zuständigen Behörden

Im Rahmen ihrer Aufgaben haben alle zuständigen Behörden und Stellen an der Gefahrenabwehr mitzuwirken und ihre Maßnahmen in gegenseitiger Unterrichtung aufeinander abzustimmen. Die Abstimmung der verschiedenen Behörden und Stellen erfolgt in der Regel am Schadensort in der sogenannten Gemeinsamen Örtlichen Einsatzleitung. Erfordern größere Einsätze, insbesondere mit mehreren parallelen Schadensstellen, eine übergeordnete Koordination, so wird zusätzlich eine Gemeinsame Einsatzlenkung gebildet.

Die Vertreter der Behörden und Stellen veranlassen am Einsatzort die sich aus ihrem Zuständigkeitsbereich ergebenden Maßnahmen.

Die Feuerwehr wird für die zuständigen Behörden und Stellen nur solange hilfsweise tätig, wie diese noch nicht am Einsatzort eingetroffen oder selbst noch nicht tätig sind.

Aufgaben der Gemeinsamen Örtlichen Einsatzleitungen und der Gemeinsamen Einsatzlenkung

In den Gemeinsamen Örtlichen Einsatzleitungen und der Gemeinsamen Einsatzlenkung werden insbesondere die folgenden Aufgaben umgesetzt:

  • Einweisung und fortlaufende Unterrichtung aller Beteiligter über die Lage;
  • Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen der Beteiligten im Sinne einer ganzheitlichen Gefahrenabwehr;
  • Herbeiführen von (zeitkritischen) Entscheidungen im Gremium;
  • Abstimmung von Maßnahmen zur Information und Warnung der Bevölkerung;
  • Abstimmung der Pressearbeit.

Für die Umsetzung der Entscheidungen sind die mitwirkenden Behörden und Stellen im Rahmen ihrer Fachzuständigkeit selbst verantwortlich.

Außergewöhnliche Schadensereignisse

Die Einstufung von Schadensereignissen ist fließend. Wesentliche Kriterien sind ihr Gefährdungspotenzial und die Komplexität der Abwehrmaßnahmen. Die Gefährlichkeit richtet sich nach den möglichen Folgen insbesondere für das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung von Menschen oder Tieren oder für die Umwelt. Ein Schadensereignis ist außergewöhnlich, wenn seine Auswirkungen über diejenigen von Alltagsgefahren wesentlich hinausgehen.

Beispiele für Ereignisse, die zu außergewöhnlichen Schadensereignissen führen können, sind:

  • Bahn- oder Flugunfälle,
  • Explosionen,
  • Gefahrgutunfälle und Schadstoffausbreitungen,
  • Beeinträchtigung oder Ausfall lebensnotwendiger Versorgung,
  • Pandemien und Seuchen,
  • Terroranschläge,
  • Unfälle bei Groß- oder Massenveranstaltungen oder
  • extreme Wetterlagen.

Bei der Abwehr außergewöhnlicher Schadensereignisse arbeiten die Berliner Feuerwehr, die Polizei Berlin sowie die übrigen zuständigen Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Ausmaß des Schadensereignisses koordinieren sie ihre gemeinsamen Maßnahmen in sogenannten Gemeinsamen Örtlichen Einsatzleitungen (GÖEL) und einer Gemeinsamen Einsatzlenkung (GEL).

Zur Gefahrenabwehr in außergewöhnlichen Schadenslagen stehen der Berliner Feuerwehr einschließlich den Freiwilligen Feuerwehren auch folgende Mitwirkende im Katastrophenschutz mit ihren Kräften und Mitteln zur Verfügung:

  • die anerkannten privaten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) und Malteser Hilfsdienst e.V. (MDH) und
  • die der Aufsicht des Landes Berlin unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Auf Anforderung können unterstützen:

  • Kräfte und Einrichtungen des Bundes, z.B. die Bundeswehr oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),
  • Kräfte und Einrichtungen anderer Bundesländer sowie von Kreisen und Gemeinden sowie
  • natürliche und juristische Personen, die zu Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Berliner Feuerwehr bereitet sich außerdem durch zahlreiche Einsatzkonzepte, Feuerwehreinsatzpläne, Geschäftsanweisungen, Standard-Einsatz-Regeln sowie die Alarm- und Ausrückeordnung auf außergewöhnliche Schadenslagen vor. Die Hilfsorganisationen sind in diese Vorbereitungen eingebunden.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Organisationen finden Sie in der Rubrik “Mitwirkende Organisationen.”

Katastrophen und Großschadenslagen

Was ist eine Katastrophe?

Katastrophen sind besondere Ereignisse, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass deren Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.
Sie unterscheiden sich von anderen Schadensereignissen durch den Umfang ihrer Auswirkungen bzw. die Komplexität ihrer Bewältigung. Schadensereignisse, die die Schwelle zur Katastrophe überschreiten, sind in Berlin zwar bisher nicht eingetreten, können aber keineswegs ausgeschlossen werden.

Im Katastrophenfall und in der Großschadenslage kann die Unterstützung durch andere Länder oder den Bund erforderlich werden. In Ergänzung zu den staatlichen Maßnahmen der Katastrophenvorsorge ist die persönliche Notfallvorsorge als Aspekt der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung von großer Bedeutung.

Was ist eine Großschadenslage?

Großschadenslagen sind Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.

Was ist Katastrophenschutz?

Beim Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen und Großschadenslagen ausgehen (Katastrophenschutz), handelt es sich um einen Teil der Gefahrenabwehr. Daher sind diejenigen Stellen, die alltäglich Aufgaben Gefahrenabwehr wahrnehmen, am ehesten in der Lage, dies auch unter den besonderen Bedingungen einer Katastrophe oder Großschadenslage zu tun.

Die Gefahrenabwehr in Alltagssituationen bildet damit zugleich die Grundlage für eine effektive Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen.

Katastrophenschutzbehörden

Berliner Katastrophenschutzbehörden sind:

  • die Senatskanzlei,
  • die Senatsverwaltungen,
  • die Bezirksämter,
  • die Berliner Feuerwehr,
  • die Polizei Berlin und
  • andere, den Senatsverwaltungen nachgeordnete Behörden, soweit sie Ordnungsaufgaben wahrnehmen.

Die Katastrophenschutzbehörden treffen die notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Katastrophen und Großschadenslagen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung

Die Katastrophenschutzbehörden sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen, zusammenzuarbeiten und einzelne Vorsorgemaßnahmen, die in die Zuständigkeit mehrerer Behörden fallen, untereinander abzustimmen. Der besondere Charakter des Katastrophenschutzes, insbesondere die Unmöglichkeit einer abschließenden und sicheren Gefahrenprognose, sowie die Tatsache, dass Maßnahmen behördenübergreifend koordiniert werden müssen, ist in der Katastrophenvorsorge eine über das normale Maß hinausgehende Abstimmung erforderlich.

Im Interesse einer einheitlichen und effektiven Aufgabenwahrnehmung kommt der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung eine Koordinierungsfunktion zu. Dazu gehört auch, sich einen Überblick über die getroffenen Vorsorgemaßnahmen und die im Katastrophenfall zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel zu verschaffen. Die Verantwortung für die Vorsorgemaßnahmen bleibt jedoch aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Ressortprinzips bei den einzelnen Katastrophenschutzbehörden.

Ressortübergreifender Krisenstab und Entscheidungsgremium

Zur Koordinierung zwischen den betroffenen Verwaltungen und übrigen Mitwirkenden wird im Katastrophenfall ein “Ressortübergreifender Krisenstab” gebildet. Ziel ist ein landesweit abgestimmtes Vorgehen der Gefahrenabwehr.

Der Ressortübergreifende Krisenstab arbeitet ressortübergreifend administrativ-organisatorisch, trifft ressortbezogene Entscheidungen und bereitet bei Bedarf die Entscheidungen der Behördenleitungen im “Ressortübergreifenden Entscheidungsgremium” vor.

In den Ressortübergreifenden Krisenstab bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport können lageabhängig Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Katastrophenschutzbehörden sowie externe Fachberaterinnen und Fachberater, insbesondere der Kritischen Infrastrukturen, berufen werden.

Im Katastrophenfall oder in einer Großschadenslage tritt bei Bedarf ein Ressortübergreifendes Entscheidungsgremium zusammen und trifft ressortübergreifend administrativ-politische Entscheidungen. Damit wird sichergestellt, dass die Leitungsebenen der unterschiedlichen Ressorts gemeinsam abgestimmte Entscheidungen mit Auswirkungen für das gesamte Land Berlin treffen.

Persönliche Vorbereitung

Jede und jeder kann dazu beitragen, Gefahren und deren Auswirkungen für sich und andere zu minimieren. Hinweise zum Umgang mit verschiedenen Gefahrenlagen und Tipps zur persönlichen Notfallvorsorge finden Sie unter folgendem Link: