Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) ist ein unabhängiges Gremium und verkörpert die breite Fachbasis der psychosozialen Arbeit. Sie ist das vom Gesetzgeber bestimmte übergreifende Gremium für die an der psychosozialen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes beteiligten Personen, Behörden, Institutionen, Träger und Verbände.
Durch die Einwirkung auf alle an der psychosozialen Versorgung Beteiligten und durch deren Mitwirkung an diesem Gremium gewährleistet die PSAG die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages.
Die PSAG ist neben dem Beirat für seelische Gesundheit ein beratendes Gremium für die gesundheits- und sozialpolitisch verantwortlichen Entscheidungsträger des Bezirkes.