Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung
Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin vom 25.04.2023
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, beschlossen, den Entwurf des „Gesetzes über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen. Dieses Gesetz soll nach dem aktuellen Planungsstand zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung (LEA) ab diesem Zeitpunkt umsetzen.
Derzeit sind die zwölf Bezirksämter für Vorbereitungsarbeiten und Anspruchseinbürgerungen zuständig. Im Übrigen, insbesondere über sogenannte Ermessenseinbürgerungen, entscheidet die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS). Durch die Zentralisierung beim LEA, ein digitalisiertes Verfahren und eine einheitliche, einbürgerungsfreundliche Entscheidungspraxis sollen Einbürgerungsverfahren beschleunigt und die Einbürgerungsquote im Land Berlin erhöht werden. Daher werden aktuell in dem vom Senat aufgesetzten Zentralisierungsprojekt auch die verbleibenden organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim LEA unter Fachaufsicht der SenInnDS zu bündeln.
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