Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung

Pressemitteilung vom 25.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 25. April 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, beschlossen, den Entwurf des „Gesetzes über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen. Dieses Gesetz soll nach dem aktuellen Planungsstand zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung (LEA) ab diesem Zeitpunkt umsetzen.

Derzeit sind die zwölf Bezirksämter für Vorbereitungsarbeiten und Anspruchseinbürgerungen zuständig. Im Übrigen, insbesondere über sogenannte Ermessenseinbürgerungen, entscheidet die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS). Durch die Zentralisierung beim LEA, ein digitalisiertes Verfahren und eine einheitliche, einbürgerungsfreundliche Entscheidungspraxis sollen Einbürgerungsverfahren beschleunigt und die Einbürgerungsquote im Land Berlin erhöht werden. Daher werden aktuell in dem vom Senat aufgesetzten Zentralisierungsprojekt auch die verbleibenden organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim LEA unter Fachaufsicht der SenInnDS zu bündeln.

Mit einer Zentralisierung im LEA lassen sich erhebliche Synergieeffekte erzielen, da zum Beispiel eine frühzeitige und gezielte Beratung von Eingewanderten mit Blick auf die Einbürgerung ermöglicht wird. Das LEA ist eine moderne Publikumsbehörde und verfügt über eine umfassende Expertise im Themenfeld Migration und Integration. Da es die Einwandernden in Berlin von Anfang an begleitet, ist es konsequent, auch die Einbürgerung im LEA zu verankern und die Kompetenzen des LEA beispielsweise im Bereich der Digitalisierung zu nutzen.