Senat beschließt Maßnahmen zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete ab dem 1. Juni 2022
,,Pressemitteilung der Regierenden Bürgermeisterin- Senatskanzlei vom 24.05.2022”
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Katja Kipping, Senatorin für Arbeit, Soziales und Integration, und Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Maßnahmen zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete beschlossen. Damit soll möglichst schnell vielen ukrainischen Geflüchteten der Zugang zu Leistungen durch die Jobcenter ermöglicht werden. Der Bund macht mit dem Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlags für Kinder und einer Einmalzahlung an Erwachsene ab 1. Juni auch einen Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete möglich. Damit ist ein Übergang der Zuständigkeit von den Sozialämtern zu den Jobcentern verbunden. Diese Personen können künftig anstelle von Asylbewerberleistungen bessere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch durch die Jobcenter erhalten.
Dafür wird nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem eine erkennungsdienstliche Behandlung der Geflüchteten aus der Ukraine ab Vollendung des 14. Lebensjahres erforderlich. Dies gilt auch für die über 20.000 Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) erhalten haben, soweit sie noch nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind.
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