Sonderregelung zum berlinpass wird verlängert – existierende Pässe gelten mit Bescheid weiter

,,Pressemitteilung der Regierenden Bürgermeisterin – Senatskanzlei vom 24.05.2022”

Auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, hat der Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine und dem damit verbundenen Rechtskreiswechsel ins Sozialgesetzbuch II/XII eine Verlängerung der Sonderregelung zum berlinpass beschlossen. Anlass dafür ist die starke Beanspruchung der Leistungsstellen. Vorerst gelten damit die Übergangsregelungen weiter, die während Corona getroffen worden sind. Infolgedessen wird der berlinpass in seiner jetzigen Form übergangsweise beibehalten. Ferner wird der berlinpass bei Vorlage des Bewilligungsbescheides weiterhin vom Bürgeramt im schriftlichen Verfahren ausgegeben.

Der berlinpass ermöglicht den vergünstigten Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie zum Öffentlichen Nahverkehr und soll die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern. Anspruch auf den berlinpass haben Berlinerinnen und Berliner, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.