Sonderregelung zum berlinpass wird verlängert – existierende Pässe gelten mit Bescheid weiter
Pressemitteilung vom 24.05.2022
Aus der Sitzung des Senats am 24. Mai 2022:
Auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, hat der Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine und dem damit verbundenen Rechtskreiswechsel ins Sozialgesetzbuch II/XII eine Verlängerung der Sonderregelung zum berlinpass beschlossen. Anlass dafür ist die starke Beanspruchung der Leistungsstellen. Vorerst gelten damit die Übergangsregelungen weiter, die während Corona getroffen worden sind. Infolgedessen wird der berlinpass in seiner jetzigen Form übergangsweise beibehalten. Ferner wird der berlinpass bei Vorlage des Bewilligungsbescheides weiterhin vom Bürgeramt im schriftlichen Verfahren ausgegeben.
Der berlinpass ermöglicht den vergünstigten Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie zum Öffentlichen Nahverkehr und soll die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern. Anspruch auf den berlinpass haben Berlinerinnen und Berliner, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.
Ab Anfang 2023 wird das Verfahren für die Anspruchsberechtigten vereinfacht. Leistungsberechtigten Personen wird von der Leistungsstelle ein Berechtigungsnachweis übersandt. Eine Vorsprache beim Bürgeramt ist dann nicht mehr erforderlich.
Mit dem ab 2023 eingeführten Berechtigungsnachweis können wie gewohnt die Angebote im Bereich Kultur, Bildung, Sport und Freizeit genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S muss der Berechtigungsnachweis nebst einem Passfoto und einem Ausweisdokument bei der BVG eingereicht werden. Die BVG stellt daraufhin eine Trägerkarte im BVG-Layout aus, die sogenannte VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S. Zusammen mit dieser VBB-Kundenkarte kann dann das Berlin-Ticket S als Papierticket oder Handyticket genutzt werden. Die VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S dient somit als Nachweis gegenüber den Verkehrsbetrieben, dass die Person zur Nutzung des Berlin-Ticket S berechtigt ist.
Rechtzeitig vor Einführung des Berechtigungsnachweises und der VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erhalten alle berechtigten Personen automatisch per Post eine ausführliche Information.
Diese und weitere Informationen werden zeitnah unter veröffentlicht.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung