Befinden sich bei bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben im geplanten Baukörperbereich nach BaumSchVO geschützte Bäume, die durch Baukörper, Baugrube und/oder weitere bauliche Maßnahmen im geschützten Kronen- und Wurzelbereich (Kronentraufe plus 1,5 m) betroffen sind, ist der Antrag nach § 5 BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/oder Eingriffe im Wurzelbereich mit dem Bauantrag einzureichen beim:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Fachbereich Bau- und Wohungsaufsichtsamt
Postfach 910240
12414 Berlin
Die fachliche Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage des bauaufsichtlichen Stellungnahmeersuchens zum elektronischen Baugenehmigungsverfahren durch die untere Naturschutzbehörde – UNB (Umwelt- und Naturschutzamt – Fachbereich Naturschutz).
Die Ausnahmegenehmigung nach § 5 BaumSchVO ist in den genannten Fällen Bestandteil der Baugenehmigung.
Abweichend vom genannten Regelfall kann auch eine separate Ausnahmegenehmigung beantragt werden beim:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Umwelt-und Naturschutzamt
Fachbereich Naturschutz (UNB)
Die entsprechende Ansprechperson finden Sie hier oder auf unserer Internetseite “Baumschutz”
Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist, dass der eingereichte Bauantrag abschließend durch den Fachbereich Stadtplanung geprüft ist und der UNB die schriftliche Bestätigung der planungsrechtlichen Zulässigkeit durch den Bauherrn/Bauherrin vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung nach BaumSchVO nicht von der Einhaltung weiterer naturschutzrechtlicher Vorschriften entbindet (siehe dazu auch Kapitel Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).