Trotz der Vielzahl von Gebäudetypen aus den unterschiedlichsten Bauepochen sind in der Altstadt fast ausschließlich stehende Fensterformate vorzufinden. Die Ausführung erfolgte meist als vierflügliges Holzfenster mit geteiltem oder ungeteiltem Oberlicht. Die horizontale feststehende Trennung der Flügel wird als Kämpfer bezeichnet, die vertikale Trennung erfolgte als Pfosten bzw. Stulp. Diese waren häufig profiliert ausgebildet. Die Eingangsbereiche der Gebäude wurden insbesondere in der Gründerzeit sehr aufwendig gestaltet. Im Allgemeinen sind die Türen als Holzrahmentüren mit Ausfachungen ausgeführt. Häufig sind Hofdurchfahrten mit großen schweren Holztoren vorzufinden. Die Farbgebung der Fenster und Türen war auf die Fassadenfarbigkeit abgestimmt. Vor allem im 19. Jh. waren die Fenster und Türen in grauen, braunen und grünen Farbtönen gestrichen. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich das weiße Fenster durch.
Gestaltungsziele für Fenster und Türen
Im Vordergrund steht die Erhaltung der historischen Fenster und Türen. Im Falle einer Erneuerung muss der Austausch der Fenster und Türen im Gefüge eines intakten historischen Gebäudes mit baualtergerechten Materialien erfolgen
Bei der Instandsetzung und Erneuerung von Fenstern und Türen sind folgende Hinweise zu beachten:
- Erhalt der Anordnung und Proportionen der Fassadenöffnungen und der einheitlichen Gestaltung aller Fenster einer Fassade (ausgenommen Schaufenster);
- Erhalt der Fensterteilung;
- Material für Fenster und Türen: Holz;
- Maßstäblichkeit: Verhältnis zwischen Kämpfer und Pfosten bzw. Stulp ca. 1:1;
- Plastizität: profilierte Ausbildung von Kämpfer und Pfosten bzw. Stulp;
- Kämpfer und Pfosten sind grundsätzlich glasteilend auszubilden;
- Gliederung der Schaufenster ist auf die Gestaltung der Gesamtfassade abzustimmen;
- Markisen sind als bewegliche Pultdachmarkisen über Schaufenstern und Eingängen von Ladengeschäften zulässig; sie dürfen gestaltprägende Architekturteile nicht überschneiden und sind vorzugsweise über dem einzelnen Schaufenster anzuordnen (Farbabstimmung erforderlich);
- Hauseingangstüren: Erhalt der Gliederung z.T. mit Oberlicht und Profilierung;
- Rollladenkästen: auf der Fassade nicht zulässig;
- zurückhaltende Anordnung von klingelanlagen, Namens- und Werbeschildern (Bezug zur historischen Gestaltung des Eingangsbereiches).
Bei Neubauten bzw. Ergänzungsbauten sind Anordnung, Formate und Größen der Türen und Fensteröffnungen als ortsbildprägende Merkmale aufzunehmen.
Neben den oben genannten allgemeinen Grundsätzen zum Umgang mit den baulichen Anlagen im Erhaltungsgebiet gilt es, den Charakter und die Unverwechselbarkeit eines jeden Bauwerks zu erhalten. Nur so kann ein Bauwerk als einmaliges historisches Dokument zukünftigen Generationen übergeben werden.