Die Sondermittel für 2024 sind ausgeschöpft. Die Antragsformulare für 2025 stehen Ihnen jetzt zur Verfügung.
Vorsorglicher Hinweis: Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass keine haushaltärischen Beschränkungen für das Haushaltsjahr 2025 vorliegen.
Diese Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse Berlins sein. Die Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt hat. Bei Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Förderung bereits vollzogen worden sind, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Finanzierung möglich war. Die Förderung bereits abgeschlossener Maßnahmen wäre mit dem Charakter einer Zuwendung als zukunftsbezogene zweckbestimmte Vergabe öffentlicher Mittel nicht zu vereinbaren.