Als Lebensmittelaufsicht sind wir zuständig für die Aufsicht über den Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen. Diese Produkte müssen vonseiten der Betriebe den gesetzlichen Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein.
Um dies sicherzustellen, überprüfen wir regelmäßig
Herstellerbetriebe, Vertreter des Groß- und Einzelhandels, Gastronomiebetriebe, Hotels, (Betriebs-)Kantinen, Restaurants, Imbisse und kontrollieren auf Märkten und Volksfesten.