Informationen für Gewerbetreibende

Ein Stück rohes Rindfleisch, Hähnchenbrust, ein roher Fisch, Eier, Käse, weitere Milchprodukte, Nüsse und Bohnenkerne

Als Lebensmittelaufsicht sind wir zuständig für die Aufsicht über den Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen. Diese Produkte müssen vonseiten der Betriebe den gesetzlichen Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein.

Um dies sicherzustellen, überprüfen wir regelmäßig
Herstellerbetriebe, Vertreter des Groß- und Einzelhandels, Gastronomiebetriebe, Hotels, (Betriebs-)Kantinen, Restaurants, Imbisse und kontrollieren auf Märkten und Volksfesten.

Laborant hält Petrischale mit einem Stück rohem Fleisch in der Hand

Im Sinne der Lebensmittelkontrolle ziehen wir gesundheitsschädliche Lebensmittel und Produkte aus dem Verkehr und veranlassen entsprechende Sanktionen, die von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Strafanzeigen reichen können. Darüber hinaus sind wir zuständig für

  • die Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben,
  • die Ermittlung bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen,
  • der Beteiligung an der Zulassung und laufenden Überwachung von Betrieben nach EU-Lebensmittelhygienerecht,
  • das Ausstellen von Bescheinigungen zur Ausfuhr und zum Verbringen von Lebensmitteln,
  • die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Einfuhr gemäß §18 LMEV sowie
  • die Beratung von Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben und Öffnungen von o.g. Betrieben.

Wenn Sie vorhaben, ein Lebensmittelgewerbe zu eröffnen, setzen Sie sich gerne mit uns zur Beratung baulicher Fragen oder den geltenden rechtlichen Vorgaben in Verbindung. Sie erreichen uns unter den rechts angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Informationen zur EU-Zulassung von Betrieben

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen des sogenannten “Lebensmittelhygienepaketes” im Jahr 2006 benötigen Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- oder verarbeiten und überregional auf den Markt bringen, eine Zulassung. Eine Liste der gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland finden sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit..

Was Sie als Gewerbetreibender bei der Antragstellung beachten solten, können Sie dem unten stehenden Merkblatt entnehmen.

  • Merkblatt - Zulassung gemäß Verordung (EG) Nr. 853/2004

    PDF-Dokument (674.7 kB)

Die nötigen Dokumente und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Den Antrag selbst sowie alle weiteren Unterlagen reichen Sie bei uns, der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ein.

Merkblätter

  • Merkblatt - Einrichtung gewerblicher Küchen

    PDF-Dokument (587.9 kB)

  • Merkblatt - Hygieneanforderungen für Straßenhandel, Märkte und Volksfeste

    PDF-Dokument (66.0 kB)

  • Merkblatt - Personalhygieneschulungen im Lebensmittelbereich

    PDF-Dokument (485.4 kB)

  • Merkblatt - Inverkehrbringen unverpackter, leicht verderblicher Lebensmittel

    PDF-Dokument (468.8 kB)

  • Merkblatt - erforderliche Angaben auf Speise- und Getränkekarten

    PDF-Dokument (978.4 kB)

  • Merkblatt - Allergenkennzeichnung nach LMIV

    PDF-Dokument (643.6 kB)

  • Merkblatt - Umgang mit Sahneaufschlagmaschinen

    PDF-Dokument (356.9 kB)

  • Merkblatt - Speiseeisherstellung und -inverkehrbringen

    PDF-Dokument (163.5 kB)

  • Merkblatt - Inverkehrbringen von Lebensmitteln

    PDF-Dokument (328.9 kB)

  • Merkblatt - Rückverfolgbarkeit von Gewerbetreibenden

    PDF-Dokument (254.3 kB)

  • Merkblatt - Zulassung Sprossenproduktionsbetrieb

    PDF-Dokument (427.5 kB)

  • Merkblatt - Entsorgung von Lebensmitteln tierischer Herkunft

    PDF-Dokument (332.7 kB)

  • Merkblatt - Zulassung privater Sachverständiger zur Untersuchung amtlicher Proben

    PDF-Dokument (383.6 kB)

  • Merkblatt - Eierpackstellen

    PDF-Dokument (687.0 kB)

  • Merkblatt - Verwertung tierischer Küchen- und Speiseabfälle aus gastronomischen Betrieben

    PDF-Dokument (457.9 kB)

  • Merkblatt - Betriebliche Eigenkontrollmaßnahmen

    PDF-Dokument (348.8 kB)

  • Merkblatt - Eigenkontrolluntersuchungen für Sprossenerzeugerbetriebe

    PDF-Dokument (321.2 kB)