Jugend- und Nichtraucherschutz

Freundesgruppe hält Hände in der Mitte zusammen

Jugendschutz

Der Allgemeine Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im öffentlichen Raum. Dies kann während des regulären Streifendienstes als auch im Rahmen von gezielten Schwerpunkteinsätzen geschehen.
Der Ansatz zur Prävention steht hierbei an erster Stelle. Das Jugendschutzgesetz selbst soll Minderjährige vor Situationen schützen, von denen zwar ein Gefährdungspotenzial ausgeht, das die Jugendlichen aber noch nicht (ausreichend) einschätzen können. Im Rahmen von Kontrollen geht es deshalb auch immer um Sensibilisierung und Aufklärung. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes werden darüber hinaus auch gewerbliche Kontrollen im Einzelhandel, in Gaststätten, an Tankstellen und in Spielhallen durchgeführt. Potenzielle Strafen betreffen prinzipiell nicht die Jugendlichen selbst, sondern beteiligte oder verantwortliche Volljährige, die eine Gefährdung, bspw. durch den Verkauf oder die Abgabe von Alkohol, ermöglicht haben.

Pressemitteilungen zum Thema

Porträt von fröhlichen College-Studenten

Jugendschutz in Gaststätten

Informationen der Industrie- und Handelskammer für Betreibende von Gaststätten Weitere Informationen

Jugendgruppe

Allgemeine Informationen zum Jugendschutz

der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Weitere Informationen

Gruppe von Kids und Teens

Informationen für Eltern, Gewerbetreibende und Veranstaltende

über das Portal Jugendschutz aktiv der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. Weitere Informationen

Junge Leute trösten ihren aufgebrachten Freund, diskutieren Probleme zu Hause

Suchtprävention

Informationen und Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Weitere Informationen

Student schreibt in ein Notizbuch

Präventionsvorträge in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick führt seit 2021 Informations- und Präventionsvorträge an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk durch. Diese finden als Teil der präventiven Jugendschutzarbeit statt und sind für die Einrichtungen kostenlos. Sollten Sie Interesse an der Durchführung einer solchen Veranstaltung haben, können Sie das unten verlinkte Online-Formular nutzen, um uns eine Anfrage zukommen zu lassen.
Sie können für den Besuch unseres Jugendschutzbeauftragten zwischen verschiedenen thematischen Modulen wählen. Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gern an unseren Jugendschutzbeauftragten wenden:

Telefonnummer: (030) 90297-4664

  • Verfügbare Module der Jugendschutzveranstaltungen

    Modul 1: Entwicklungsbeeinträchtigende Medien, Filmveranstaltungen und nikotinhaltige sowie nikotinfreie Substanzen
    empfohlene Klassenstufe 5-6, benötigte Zeit: ca. 1 Schulstunde

    Modul 2: Konsum von alkoholischen Waren und nikotinhaltigen sowie nikotinfreien Substanzen
    empfohlene Klassenstufe 7-10, benötigte Zeit: ca. 2 Schulstunden

    Modul 3: Aufenthalt im öffentlichen Raum und jugendgefährdende Orte
    empfohlene Klassenstufe 7-10, benötigte Zeit: ca. 1 Schulstunde

    Die hier benannten Klassenstufen sind als Empfehlung zu verstehen. Abweichungen sind möglich und können gerne besprochen werden.

Symbol für Rauchverbot mit durchgestrichener Zigarette

Nichtraucherschutz

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört auch die Überwachung zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes. Gezielte Kontrollen in gastronomischen Einrichtungen tragen zur Durchsetzung der seit 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen bei. Eine Vielzahl an hilfreichen Informationen z.B. zum Nichtraucherschutz in der Berliner Gastronomie oder im öffentlichen Raum finden Sie auf der Seite der Landessuchtbeauftragten der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.