Erlaubnispflichtige Gewerbe

Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"

Die erlaubnispflichtigen Gewerbe

Hierbei handelt es sich um Gewerbetätigkeiten, für die vor der Ausübung eine Erlaubnis des Ordnungsamtes benötigt wird. Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin. Nach Erlaubniserteilung unterliegen auch diese Gewerbetätigkeiten der Anzeigepflicht.

Anlageberatung

  • Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzdienstleistungsinstrumenten an Einzelkunden

Baubetreuer

  • Wirtschaftliche Vorbereitung bzw. Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer/In im fremden Namen für fremde Rechnung

Bauträger

  • Durchführung von Bau-vorhaben als Bauherr/In im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögens-werten von z.B Erwerbern

Bewachungsgewerbe

  • Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will

Erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe

  • Wer im stehenden Gewerbe alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht

Maklergewerbe

  • Abschluss/Vermittlung von Verträgen über z.B. Grundstücke, gewerbliche Räume, Darlehen, öffentlich angebot-enen Vermögensanlagen

Pfandleihgewerbe

  • Wer das Geschäft eines Pfandleihers/In oder eines Pfandvermittlers/In betreiben will

Reisegewerbe

Schaustellung von Personen

  • Schaustellungen von Personen in eigenen Geschäftsräumen oder zur Verfügungstellung eigener Geschäftsräume zu diesem Zweck

Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

  • Aufstellung von Spielgeräten mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung

Spiele mit Gewinnmöglichkeit

  • Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit (z.B. Geschicklichkeitsspiele)

Spielhallen oder ähnliche Unternehmen

  • Ausschließliche oder über-wiegende Aufstellung von Spielgeräten, Veranstaltung anderer Spiele, Aufstellung von Unterhaltungs-spielgeräten ohne Gewinn

Versicherungsberater

  • Beratung Dritter über Versicherungen, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten

Versicherungsvermittler

  • Vermittelung bzw. Abschluss von Versicherungsverträgen

Versteigerergewerbe

  • Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte