Eheregister

Hände eines Hochzeitpaares mit Eheringen vor dem Brautstrauss

In dieser Abteilung erhalten Sie Auskünfte und Informationen zur Eheschließung. Heiraten in Treptow-Köpenick – Hier können Sie den Bund fürs Leben schließen.

Liebe Eheschließungswilligen,

aufgrund der derzeitigen Situation ist es nicht möglich eine offene Sprechstunde anzubieten. Daher bitten wir Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular an uns zu richten.

Was wird zur Eheschließung benötigt?

Anmeldung

Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Die Zeremonie selbst kann dann in jedem Standesamt erfolgen.

Wenn beide zukünftigen Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren, keine Lebenspartnerschaft begründet haben und keine Kinder haben, werden jeweils folgende Unterlagen benötigt:

  • eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag (dies ist keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (nicht älter als 14 Tage), wenn Sie nicht in Berlin gemeldet sind. Sind Sie in Berlin gemeldet, stellt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung die Meldebescheinigung mit aus.
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass

Waren Sie schon verheiratet, bzw. haben sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet benötigen Sie zusätzlich:

  • die Eheurkunde der letzten Ehe bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft sowie den rechtskräftigen Beschluss über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft bzw. die Sterbeurkunde. Die Auflösung jeder weiteren Vorehe/Lebenspartnerschft muss durch rechtskräftigen Beschluss oder Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Haben Sie gemeinsame Kinder, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunde der Kinder, aus der beide Elternteile hervorgehen. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt der Kinder.
  • Außerdem legen Sie uns bitte die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und falls vorhanden, die Erklärung über die gemeinsame elterlichen Sorge (“Sorgerechtserklärung”) vor.

Besitzt einer der zukünftigen Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,

wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnsitzstandesamt. Um eine Auskunft über die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung zu erhalten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.

Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben, auf Wunsch können Sie jedoch bis zu zwei Trauzeugen bestimmen.

Namensführung in der Ehe

Beide Eheschließenden behalten den aktuell geführten Namen(eine Ehenamensbestimmung ist jederzeit möglich).
Die Eheschließenden bestimmen einen Ehenamen aus dem Geburtsnamen oder dem zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Person der Eheschließenden, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen wurde, kann seinen Geburtsnamen (oder den aktuell geführten Namen) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, klären Sie die Namensführung bitte direkt mit uns ab.

  • Vordruck der Vollmacht zur Anmedlung der Eheschließung

    PDF-Dokument (30.2 kB)

Gleichgeschlechtliche Ehe

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Seitdem können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können nur noch eine Ehe schließen. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können auf Wunsch der Betroffenen in eine Ehe umgewandelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Berliner Bär in Regenbogenfarben vor der Bezirkskarte Treptow-Köpenicks

Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft muss im Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden und in Anwesenheit beider zukünftigen Eheschließenden vor einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten erklärt werden. Die Umwandlung kann auch in einem anderen Standesamt durchgeführt werden.
Zur Beantragung der Umwandlung sind folgende Unterlagen von den beiden Eheschließenden vorzulegen:

  • eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag, erhältlich beim Geburtsstandesamt
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (nicht älter als 14 Tage), wenn Sie nicht in Berlin gemeldet sind. Sind Sie in Berlin gemeldet, stellt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung die Meldebescheinigung mit aus.
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • eine neu ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
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Rotes, Neon-Herz vor einer schwarzen Wand

Musikliste für die Eheschließung

Die richtige musikalische Umrahmung für den schönsten Tag im Leben ist unerlässlich. Gerne können Sie Ihre eigenen Musikwünsche realisieren oder aus dem umfangreichen Musikverzeichnis des Standesamtes Treptow-Köpenick wählen.

Ehefähigkeitszeugnisse

Beabsichtigen Sie, Ihre Ehe im Ausland zu schließen, wird in bestimmten Staaten eine Ehefähigkeitszeugnis von deutschen Verlobten verlangt. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.

Sind beide Antragsteller deutsche Staatsangehörige, werden die Unterlagen analog wie zur Anmeldung der Eheschließung (siehe Heiratsregister) benötigt. Möchten Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, beraten wir Sie gern während unserer Sprechzeiten.

  • Antrag Ehefähigkeitszeugnis

    PDF-Dokument (349.2 kB)