Allgemeinverfügung zum Schutz empfänglicher Tierarten gegen die Blauzungenkrankheit erlassen

Pressemitteilung vom 29.08.2024

Um noch schneller und unkomplizierter gegen die Blauzungenkrankheit vorgehen zu können, hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft.

1.
Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)
gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen. Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers in Verbindung mit denen des Friedrich-Löffler-Instituts zu beachten.

2.
Wer als Tierhalterin oder -halter von der Genehmigung nach Ziffer 1 Gebrauch macht, hat dem zuständigen Bezirksamt jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach deren Durchführung unter Angabe nachfolgender Daten mitzuteilen:

  1. Registriernummer der Tierhaltung
  2. Datums der Impfung
  3. verwendeter Impfstoffs
  4. bei Rindern: Ohrmarkennummer eines jeden geimpften Tieres
  5. bei Schafen und Ziegen: Anzahl der geimpften Tiere
  6. bei anderen empfänglichen Tieren: Anzahl der geimpften Tiere sowie ggfs. der Einzeltierkennzeichnung

Die Mitteilung erfolgt schriftlich an das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Salvador-Allende-Str. 80B, 12559 Berlin oder per E-Mail an vetleb@ba-tk.berlin.de

  • Allgemeinverfügung des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin zum Schutz gegen die Blauzungenkrankenheit vom 28.08.2024

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