1.
Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)
gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen. Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers in Verbindung mit denen des Friedrich-Löffler-Instituts zu beachten.
2.
Wer als Tierhalterin oder -halter von der Genehmigung nach Ziffer 1 Gebrauch macht, hat dem zuständigen Bezirksamt jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach deren Durchführung unter Angabe nachfolgender Daten mitzuteilen:
- Registriernummer der Tierhaltung
- Datums der Impfung
- verwendeter Impfstoffs
- bei Rindern: Ohrmarkennummer eines jeden geimpften Tieres
- bei Schafen und Ziegen: Anzahl der geimpften Tiere
- bei anderen empfänglichen Tieren: Anzahl der geimpften Tiere sowie ggfs. der Einzeltierkennzeichnung
Die Mitteilung erfolgt schriftlich an das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Salvador-Allende-Str. 80B, 12559 Berlin oder per E-Mail an vetleb@ba-tk.berlin.de