Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Adlergestell 552, 552a

Pressemitteilung vom 16.11.2023

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Adlergestell 552, 552a in Grünau erlassen. Die Rechtsgrundlage bilden §§ 80 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 58 Abs. 1 Bauordnung Berlin (BauO Bln) in Form einer Allgemeinverfügung gemäß § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG Bln). Betroffen sind alle Personen, die unter der Anschrift Adlergestell 552, 552a (Flurstück 3256) amtlich gemeldet sind und / oder sich dort vorübergehend oder dauerhaft zu Wohnzwecken aufhalten. Sie gilt außerdem für Personen, die auf dem Adlergestell 552, 552a Objekte vermieten, die zu Wohnzwecken geeignet sind.

Die Nutzung der auf dem Grundstück befindlichen Container, baulichen Anlagen und sonstigen Einrichtungen – Wohnwagen – zu Wohnzwecken wurde bereits mit Anordnungen gegenüber dem Eigentümer und den Vermietern bzw. Verpächtern im Oktober 2022 mit sofortiger Wirkung untersagt. Dem Eigentümer und den Vermietern bzw. Verpächtern der zu Wohnzwecken genutzten baulichen Anlagen wurde die Weiternutzung der baulichen Anlagen zu Wohnzwecken untersagt und die Räumung der baulichen Anlagen angeordnet. Hierfür wurde ihnen eine Frist von 6 Monaten gesetzt, welche bereits Ende April 2023 abgelaufen ist. Mit der Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung angeordnet. Begründet wird die Nutzungsuntersagung mit der formellen und materiellen Baurechtswidrigkeit der baulichen Anlagen, insbesondere mit Mängeln beim Brandschutz, der fehlenden Ausstattung mit sanitären Einrichtungen und dem fehlenden Lärm- und Schallschutz. Da der Eigentümer und die Vermieter ihren Anordnungen bisher nicht nachgekommen sind, müssen betroffene Personen dann erforderliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung und insbesondere eine Räumung dulden.

Betroffene Personen dürfen ab dem Folgetag nach der Bekanntmachung, spätestens ab dem 28. November 2023, die Anlagen auf dem Grundstück Adlergestell 552, 552a nicht mehr nutzen. Die Anlagen sind zu räumen.

Die Stromnetz Berlin GmbH hat am 14.11.2023 auf dem gegenständlichen Grundstück manipulierte Zählanlagen festgestellt und daraufhin die Stromversorgung für das Grundstück unterbrochen. Dies geschah auch, um eine von der illegal errichteten Stromanlage ausgehende Brandgefahr zu beseitigen.
Bei Weiterbetreiben der nicht fachgerecht errichteten elektrischen Anlage war für die Bewohnenden der Wohncontainersiedlung auf dem Grundstück Adlergestell 552, 552a sowie für Dritte eine akute Gesundheits- und Lebensgefahr zu befürchten. Es bestand zudem eine akute Brandgefahr für den in unmittelbarer Nähe liegenden S-Bahnhof Grünau.
Infolgedessen haben alle Bewohnenden des Adlergestells 552, 552a, zu denen auch Frauen, Kinder und ältere Personen gehören, keinen Zugang mehr zu Strom. Die Bewohnenden sind jedoch aufgrund der Außentemperaturen auf eine Stromversorgung zum Heizen und für die Warmwasserversorgung angewiesen.
Eine Räumung der Containersiedlung ist trotz Abschalten der Stromversorgung durch die Stromnetz Berlin GmbH erforderlich. Eine Brandgefahr und damit eine Gefährdung für Leib und Leben der Bewohnenden der Containersiedlung und Dritte besteht weiterhin.
Angesichts der inzwischen kalten Nächte und der insgesamt zu erwartenden niedrigen Temperaturen aufgrund der Jahreszeit steht zu befürchten, dass die Bewohnenden auf alternative Heizmethoden und Wärmequellen, insbesondere offenes Feuer oder Gas, ausweichen und diese verwenden. Aufgrund von geringen Abstandsflächen und fehlenden Rettungswegen auf dem Gelände kann dies ebenfalls zu einem Brand und damit zur Schädigung hochrangiger Rechtsgüter der Bewohnenden führen. Ein Brand würde hier ebenfalls zur Gefährdung von Personen sowie Sach- und Rechtsgüter auf dem S-Bahnhof Grünau führen.
Aufgrund der genannten Umstände ist die Wahrscheinlichkeit des konkreten Gefahreneintritts für Leib und Leben der Bewohnenden so groß geworden ist, dass der Bezirk die Nutzung des Grundstücks beenden muss. Nur auf diese Weise können Gefahren von den Bewohnenden ferngehalten werden.
Bereits seit geraumer Zeit ist das Bezirksamt mit Mitarbeitenden des Sozialamtes und diverser Träger nahezu täglich auf dem Gelände und unterbreitet den Bewohnenden konkrete Hilfsangebote. Am 6. November 2023 fand darüber hinaus auch eine Informationsveranstaltung durch das Sozialamt statt, welche dazu diente, den Menschen vor Ort die Unterstützungsleistungen darzulegen. Das Bezirksamt wird allen Menschen eine Unterkunft anbieten, die eine solche benötigen. Das Angebot haben seit der Abstellung des Stroms auch bereits eine Vielzahl von Menschen angenommen.

Weitere Informationen sind der Langfassung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung zu entnehmen.
Weitere Informationen zur Ausgangslage, zu Maßnahmen des Bezirks, eine Chronologie der Vorgänge und Pressemitteilungen zur aktuellen Situation Adlergestell 552, 552a des Bezirksamtes sind der Seite https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/artikel.1383707.php zu entnehmen.