Grillverbot im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemaliges Flugfeld Johannisthal

Pressemitteilung vom 09.06.2023

Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Brandgefahr ist das Grillen auf den Flächen des ehemaligen Flugfelds Johannisthal (Landschaftsschutzgebiet) ab sofort bis auf Weiteres verboten.

Das öffentliche Interesse am Erhalt und dem Schutz des Landschaftsschutzgebietes, dem Schutz und der Gesundheit der Anlagenbesucher*innen und aller vor Ort lebenden Tiere sowie von Sachgütern überwiegt hier das individuelle Interesse am privaten Grillvergnügen.

Das Verbot gilt so lange, bis sich die Wetterlage substantiell ändert und die Bedingungen ein gefahrloses Grillen wieder möglich machen, sodass zu gegebener Zeit eine offizielle Aufhebung des Grillverbots erfolgen kann.