Erweiterung der sozialen Erhaltungsgebiete (Milieuschutz) „Oberschöneweide“ und „Niederschöneweide“
Pressemitteilung vom 02.03.2023
Am 26. Februar 2023 sind für die Gebiete Oberschöneweide und Niederschöneweide neue soziale Erhaltungsverordnungen („Milieuschutzverordnung“) in Kraft getreten. Diese erweitern die Geltungsbereiche der seit 2017 bestehenden sozialen Erhaltungsgebiete „Oberschöneweide“ und „Niederschöneweide“ um weitere Grundstücke.
Die Erweiterungen basieren auf den Untersuchungsergebnissen zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der bereits bestehenden Milieuschutzgebiete Oberschöneweide und Niederschöneweide sowie der Untersuchung umliegender Straßenzüge, die bisher keiner Schutzverordnung unterlagen. Im Ergebnis erfolgt eine Erweiterung der Geltungsbereiche der bestehenden Gebiete, um auch dort einem Verlust von preiswertem Wohnraum und der vorhandenen sozialen Mischung entgegenzuwirken.
Mit Hilfe der sozialen Erhaltungsverordnungen soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen geschützt werden. Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in den sozialen Erhaltungsgebieten der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Daher stehen auch bauliche Maßnahmen wie der Anbau von Balkonen oder die energetische Modernisierung unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.
Bezirksstadträtin Dr. Claudia Leistner: „Mit den beiden neuen Rechtsverordnungen hat der Bezirk seine Milieuschutzgebiete bestätigen und erweitern können. Damit haben wir die Möglichkeit, den Verlust von günstigem Wohnraum und damit verbundene Verdrängungseffekte zu vermeiden.“
Das soziale Erhaltungsgebiet „Oberschöneweide“ umfasst nunmehr folgende Grundstücke:
- Siemensstraße 2-31
- Tabbertstraße 1-5, 29-38
- Nalepastraße 183-191 (nur ungerade Haus-nummern), 210-226 (nur gerade Hausnummern)
- Mentelinstraße 15-21 (nur ungerade Hausnummern), 35-55 (nur ungerade Hausnummern)
- Helmholtzstraße 1-34,42
- Otto-Krüger-Zeile 1, 3-8, 10-14 (gerade Hausnummern)
- Wattstraße 1-29A, 52-64, 77-81
- Fritz-Kirsch-Zeile 3-35
- Deulstraße 1-30A
- Waltraud-Krause-Weg 2
- Edisonstraße 9-15,19-34, 37-62
- Wilhelminenhofstraße 1-65, 79-82C
- Lauffener Straße 1-5A
- Reinbeckstraße 1-8
- Roedernstraße 15-30
- Zeppelinstraße 1-12
- Griechische Allee 1-7 (nur ungerade Hausnummern)
- Schillerpromenade 6, 7, 7A
- Firlstraße 27, 29-39
- Klarastraße 1-13
- Marienstraße 1-19
- Mathildenstraße 1-12
- Plönzeile 2-16 (nur gerade Hausnummern), 17-44
- Rathenaustraße 1-23A, 26-40 (nur gerade Hausnummern)
- Keplerstraße 1-6, 8
- Slabystraße 1-3, 22-25
Das soziale Erhaltungsgebiet „Niederschöneweide“ umfasst nunmehr folgende Grundstücke:
- Brückenstraße 1-31
- Spreestraße 1-4,6-8A, 14-27
- Fließstraße 12A-12B, 22-23
- Flutstraße 1-3, 24-27
- Hasselwerderstraße 3-15, 32-40
- Fennstraße 1-31
- Schnellerstraße 22-30, 35-73, 92-102A, 105-129
- Michael-Brückner-Straße 1-8,11-14
- Britzer Straße 6, 7, 9-12, 14-26
- Hainstraße 1-9 (ungerade Hausnummern), 10-17, 19-27 (nur ungerade Hausnummern), 28, 30-41, 43, 45, 47-56, 58
- Köllnische Straße 38-68
- Rudower Straße 2-3A, 12-14
Weitere Informationen zu den bezirklichen sozialen Erhaltungsgebieten sowie Antragsunterlagen und Ansprechpartner*innen sind auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin zu finden: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.531187.php
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