Berliner Senat beschließt Bußgeldkatalog und verlängert Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Pressemitteilung vom 03.04.2020
Der Berliner Senat hat am 2. April 2020 die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert und tritt am 3. April 2020 in Kraft.
Neben der neuen Verordnung wurde außerdem ein Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.
Diese Maßnahmen sollen künftig als Orientierungsrahmen für die Berliner Ordnungsbehörden bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall dienen. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben.
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