Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.10.2018 - Drucksache Nr. 1131/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an den Ampeln an der Kreuzung Waidmannsluster Damm und Karolinenstraße so genannte „Black Spot Mirrors“ zusätzlich an den Ampelmasten installiert werden, und zwar Waidmannsluster Damm Richtung Heiligensee/Konradshöhe.“
und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.10.2018
- Drucksache Nr. 1134/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an den Ampeln zur Autobahnauffahrt Waidmannsluster Damm so genannte „Black Spot Mirrors“ zusätzlich an den Ampelmasten installiert werden.
Dadurch, dass ein ständiger Linksabbiegerverkehr gegeben ist und fast alle Radfahrer geradeaus fahren, kann es an dieser Ampel leicht zu unübersichtlichen Situationen kommen. Durch diesen Spiegel hat der Auto- oder Lastkraftwagenfahrer die Radfahrer schon im Blick, während er die Ampel beobachtet.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt seitens des zuständigen Staatssekretärs vor:
„[…] Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels ist nicht geeignet, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, weil die Erfahrungen gezeigt haben, dass diese erhebliche Nachteile haben:
- Verkehrsspiegel verursachen Orientierungsschwierigkeiten, weil sie ein verkleinertes Bild zeigen und z. B. Entfernungen sowie Fahrgeschwindigkeiten nicht richtig eingeschätzt werden können.
- Durch Verkehrsspiegel können die „toten Winkel“, in denen Zu Fuß Gehende und Radfahrende nicht zu sehen und somit gefährdet sind, nicht hundertprozentig verhindert werden, da der Blick auf den Spiegel infolge der unterschiedlichen Sitzhöhen der Fahrer immer anders und daher eine entsprechend wirksame Ausrichtung des Spiegels nicht möglich ist.
- Verkehrsspiegel können leicht beschlagen, zerstört oder verdreht (siehe hierzu auch vorstehender Hinweis) werden; sie vereisen und blenden bei tiefstehender Sonne.
- Ein Verkehrsspiegel ist nicht dafür geeignet, die beim Abbiegen zu beachtenden Vorrangregeln zu übernehmen, im Gegenteil werden die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und die zu beachtende hohe Aufmerksamkeit der Fahrzeugführenden lediglich auf einen Blick in den Spiegel reduziert, was ein zügiges Abbiegen und damit eine weitaus höhere Gefährdung der zu beachtenden Rad Fahrenden und Zu Fuß Gehenden zur Folge hätte.
Aus den vorgenannten Gründen kann dem Vorschlag der BVV hier nicht entsprochen werden. […]“.
Wir bitten, die Drucksachen Nr. 1131/XX und Nr. 1134/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-Berndt
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme