Auszug - Schutz vor Wohnungseinbrüchen verbessern (Vorlage zur Kenntnisnahme)
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.04.2019 zur Drucksache Nr. 1571/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an den Orten Reinickendorfs mit erhöhten Haus- und Wohnungseinbruchszahlen ein verstärkter Streifendienst der Polizei eingesetzt und über Präventionsangebote stärker informiert wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Wie bereits mehrfach thematisiert wurde, lehnt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Stellungnahmen zu sämtlichen Anfragen und Ersuchen (Mündliche, Schriftliche, Kleine oder Große Anfragen) ab, die von der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt gerichtet, von diesem aufgegriffen und an die Senatsverwaltung weitergeleitet wurden. Diese werden dort regelmäßig mit der Antwort beschieden, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen der Bezirke grundsätzlich nicht berichtspflichtig sei, sondern dem Abgeordnetenhaus als Parlamentarischem Kontrollgremium. Hierzu liegen Schreiben vom 11.02.2019 und dem 27.05.2019, die sich auf ein Schreiben vom 05.12.2014 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beziehen, bei.
Das Bezirksamt hat diese Frage auf mehreren Ebenen thematisiert, um hier eine Änderung der Grundhaltung herbeizuführen. Leider hat bisher die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ihre Position nicht geändert, so dass mit einer Beantwortung nicht zu rechnen ist.
Aus diesem Grund empfiehlt das Bezirksamt den Bezirksverordneten, über die Fraktionen ihrer Parteien im Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüssen, auf den Senat an entsprechender Stelle einzuwirken, um relevante Antworten zu erhalten oder eine Berichtspflicht gegenüber den Bezirksämtern zu erwirken.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1571/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme als Zwischenbericht
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