Drucksache - 2554/XX
Sachverhalt:
Der Waidmannsluster Damm ist aufgrund seiner Funktion als Sammelstraße mit Anbindung an die Autobahn für den überörtlichen Verkehr von großer Bedeutung. Zugleich ist der Waidmannsluster Damm in verkehrstechnischer Sicht ein Brennpunkt im Bezirk, da die Verkehrssicherheit nicht für alle VerkehrsteilnehmerInnen und AnwohnerInnen gewährleistet ist, er als Schulweg zwingend genutzt oder gequert werden muss und die vorhandenen Hochbordradwege für RadfahrerInnen und FußgängerInnen abschnittsweise eine Gefährdung darstellen. In der Folge meiden Radfahrende diese Verbindung entweder ganz oder fahren auf der Straße, was KraftfahrerInnen zu kritischen Überholmanövern verleitet, ohne die notwendigen Sicherheitsabstände einhalten zu können. Um einen sicheren Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen, ist eine Neu-Aufteilung des Straßenraumes zugunsten des Fahrradverkehrs deshalb unumgänglich. Verschiedene Formen von Verkehrsführung sind dort technisch möglich, wobei sowohl der Erhalt der Gesamtverkehrskapazität der Straße als auch die Berücksichtigung von Grünflächen bei der Umgestaltung Berücksichtigung finden sollte. Die diesbezügliche Entscheidung wird in das Ermessen des Bezirksamtes gestellt. Nicht-Handeln stellt mit Blick auf die Verkehrssicherheit, die Sicherung von Schulwegen, die Emissionen wie auch die Interessen der Anwohner keine Option dar. Der Bezirk sollte hier von sich aus die Initiative für eine zukunftsweisende Lösung ergreifen und nicht darauf warten, dass womöglich von anderer Stelle Änderungen erzwungen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Waidmannsluster Damm zwischen Titusweg und Dianastraße adäquate Radverkehrsanlagen auf beiden Seiten geschaffen werden.
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