Drucksache - 2094/XX
Sachverhalt:
Im Jahr 2008 ist die UN-Menschenrechtskonvention zur gleichberechtigten Teilhabe von allen Menschen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Kraft getreten, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gilt insbesondere auch für den Sportbereich und in den Sportvereinen. Dazu müssen aber die baulichen Voraussetzungen für barrierefreie und behindertengerechte ungedeckte wie auch gedeckte Sportanlagen geschaffen werden. Das Netzwerk Sport & Inklusion des Landessportbunds Berlin hat dazu einen Kriterienkatalog entwickelt, der zukünftig bei uns im Bezirk angewandt werden sollte. Barrierefrei und behindertengerecht bedeutet dabei mehr als nur rollstuhlgerecht – die Sportanlagen sollen künftig für alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen ausgelegt sein. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig beim Neubau, bei der Planung und bei der Sanierung von Sportstätten nur noch inklusive Sportanlagen zu schaffen. Dabei sollte der Kriterienkatalog des Netzwerks Sport und Inklusion angewendet werden.
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